Streunerkatzen gibt es auch in Deutschland – sie sind in der Regel verwahrlost und in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. (Symbolbild)

Streunerkatzen gibt es auch in Hamburg – sie sind in der Regel verwahrlost und in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. (Symbolbild) (Foto: dpa | Julian Stratenschulte)

Neue Verordnung: Das ändert sich jetzt für Katzenbesitzer

Geschätzt 10.000 sogenannte „Freigängerkatzen“ gibt es in Hamburg. Um ihrer unkontrollierten Vermehrung entgegenzuwirken, hat der Senat eine neue Verordnung beschlossen. Das hat Folgen für Katzenbesitzer.

Freilaufende Katzen müssen in Hamburg künftig kastriert, gechippt und registriert werden. Das sieht die neue Katzenschutzverordnung vor, die vom Senat beschlossen wurde und am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tritt. Damit solle die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verringert werden, da freilebende Tiere oft in einem gesundheitlich schlechten Zustand seien, sagte Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne) nach der Senatssitzung im Rathaus.

Auf Besitzer von „Freigängerkatzen“ kommen Kosten zu

Gallina sprach von einem wichtigen Instrument für den Tierschutz. „In unserer Stadt ist von einer Zahl von etwa 10.000 freilebenden Katzen auszugehen. Revierkämpfe, Nahrungsknappheit und die Tatsache, dass diese Katzen auf sich selbst gestellt sind, begünstigen Krankheiten und Verletzungen“, sagte sie.

Besitzer von Katzen mit Ausgang müssen die Kosten für Chip-Kennzeichnung und Registrierung bei gängigen Anbietern selbst tragen. Ebenso für die Kastration der Tiere, die ebenfalls ab einem Alter von fünf Monaten verpflichtend wird. Daneben sollen auch die vom Hamburger Tierschutzverein seit Jahren durchgeführten und von der Stadt mitfinanzierten Kastrationen freilebender Katzen fortgeführt werden.

Die Chippflicht soll auch für eine bessere Unterscheidungsmöglichkeit von Hauskatzen mit Freigang und wildlebenden Tieren sorgen. Für Katzenbesitzer, deren Tiere ausschließlich in den eigenen vier Wänden leben, ändert sich durch die neue Verordnung nichts. Wer sein Tier ab dem kommenden Jahr jedoch noch ungechippt ins Freie lässt, riskiert laut Behörde ein Zwangsgeld.

Bürgerschaft hatte Katzenschutzverordnung schon 2022 gefordert

Die Bürgerschaft hatte sich bereits 2022 für den Erlass einer solchen Katzenschutzverordnung auch in Hamburg ausgesprochen und dabei auf positive Erfahrungen in anderen Städten verwiesen.

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Gallina hatte sich zunächst skeptisch gezeigt und dafür mangelnde Erkenntnisse über die tatsächliche Zahl der in Hamburg wildlebenden Katzen angeführt. Außerdem hatte sie darauf verwiesen, dass sich eine Überwachung einer solchen Verordnung schwierig gestalten dürfte. (dpa/mp)

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