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  • So ist es erlaubt: Sopranistin vom Theater Dortmund singt im Innenhof einer Seniorenresidenz.
  • Foto: dpa

Nach Streit und Strafen: Innenbehörde: So ist die Lage bei Balkon-Konzerten in Hamburg

Noch vor zwei Wochen hatte es Streit um die sogenannten Balkon-Konzerte in Hamburg gegeben. Der Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hatte aufgrund von Verboten der Polizei einen Brief an Innensenator Andy Grote (SPD) verfasst. Nun liegt die Antwort der Innenbehörde vor.

Sogenannte Balkon-Konzerte sind in Hamburg jetzt nicht nur erlaubt, sondern von der Stadt sogar erwünscht! Das geht aus der Antwort der Innenbehörde auf das Schreiben von Andreas Breitner, Direktor des VNW hervor. Breitner hatte in einem Brief an Innensenator Grote um Unterstützung für die Balkon-Konzerte gebeten.

Polizei soll Balkon-Konzerte in Hamburg verboten haben

Hintergrund war das Vorgehen der Hamburger Polizei gegen Konzerte gewesen, bei denen VNW-Mitgliedsunternehmen jeweils zwei Berufsmusiker gegen Bezahlung beauftragt hatten, in einem von Wohngebäuden umrandeten Innenhof aufzutreten und die Bewohner mit einem kurzen Auftritt zu erfreuen.

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Verschiedene Polizeikommissariate sollen die Balkon-Konzerte allerdings untersagt haben. Diese Anordnungen seien jeweils mündlich erfolgt. In dem Antwortschreiben der Innenbehörde wird nun darauf hingewiesen, dass Balkon-Konzerte nach der derzeitigen Rechtslage zulässig seien. Voraussetzung seien entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen.

Balkon-Konzerte in Hamburg: Polizei verteidigte Vorgehen

Die Polizei hatte vor dem Hintergrund des Briefes von Breitner erklärt, dass nur Balkon-Konzerte verboten worden seien, die beworben wurden und sich dadurch die Gefahr von Menschenansammlungen ergeben hätte. Balkon-Konzerte in privaten Innenhöfen, bei denen die Menschen von ihren Balkonen zugehört hätten, sollen allerdings nicht verboten worden sein.

Balkon-Konzerte in Hamburg: Nun besteht Sicherheit

Nun ist der Streit aber sowieso beigelegt. In der Antwort der Innenbehörde heißt es: „Der Senator und die Behörde für Inneres und Sport heißen die geplanten Konzerte Ihrer Mitglieder (…) gut.“ An die Polizei sei der Hinweis gegangen, die Verordnung mit Augenmaß und Kulanz auszulegen.

„Musik und Kultur stellen gerade in der Krise ein verbindendes Element zwischen den Menschen dar und sollten gefördert werden“, freute sich VNW-Direktor Andreas Breitner. Trotz der Lockerungen blieben die Wohnung und der Balkon wichtige Rückzugsorte. „Dabei tut hin und wieder ein wenig kulturelle Abwechslung gut“, so Breitner.

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