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  • Foto: dpa

„Balkon-Konzerte“: Polizei schreitet ein – was in Corona-Zeiten geht und was nicht

Die Videos aus Italien, in denen Menschen auf ihren Balkonen gemeinsam singen und musizieren, begeistern die ganze Welt. Solche „Balkon-Konzerte“ sind in Corona-Zeiten für viele eine tolle Abwechslung und geben den Menschen ein Stück Normalität zurück. Nachdem die Hamburger Polizei in den letzten Tagen mehrfach Balkon-Konzerte“ untersagt haben soll, wandte sich der Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) in einem Brief an Innensenator Andy Grote (SPD).

„Wir beide wissen: Musik und Kultur stellen gerade in der Krise ein verbindendes Element zwischen den Menschen dar und sollten gefördert werden“, heißt es in dem am Dienstag verschickten Brief von Andreas Breitner. „Lassen Sie uns also weiter mit Augenmaß und Gelassenheit durch die Krise steuern und für die Menschen ein kleines Stück kultureller Abwechslung bewahren.“

Polizei soll „Balkon-Konzerte“ in Hamburg verboten haben

Hintergrund des Schreibens ist das Vorgehen der Hamburger Polizei gegen „Balkon-Konzerte“. In den vergangenen Tagen hatten mehrere VNW-Mitgliedsunternehmen jeweils zwei Berufsmusiker beauftragt, in den Innenhöfen einiger Wohngebäude aufzutreten und die Bewohner mit einem kurzen Konzert zu erfreuen. Verschiedene Polizeidienststellen sollen die „Balkon-Konzerte“ mit der Begründung, dass die Gefahr einer Ansammlung durch Passanten bestehe, allerdings verboten haben. 

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Nach Ansicht des VNW unterliegen „Balkon-Konzerte“ aber nicht den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und seien daher zulässig. „Die Bewohner selber verlassen ihre Wohnung ja nicht“, so Breitner. Eine Erhöhung der Infektionsgefahr sei somit überhaupt nicht gegeben.

Video: Party gegen den Corona-Blues

Hamburg: VNW-Direktor appelliert an „Herz für Kultur“

VNW-Direktor Breitner zeigte aber auch Verständnis für das Vorgehen der Polizei. „Möglicherweise besteht bei einigen Polizeidienststellen eine Unsicherheit betreffend der Anwendung und Auslegung der neuen Rechtsvorschriften“, heißt es in seinem Brief an Innensenator Grote. Das sei angesichts des Ausnahmezustandes durch Corona ja auch verständlich.

Laut VNW jedenfalls stehen die „Balkon-Konzerte“ im Einklang mit der von Innensenator Grote herausgegebenen Auslegungshilfe. „Sollten Sie sich in Ihrer Bewertung anschließen oder einfach nur ein großes Herz für die Kultur haben, bitten wir Sie, die Hamburger Polizei auf die neue Auslegungspraxis hinzuweisen.“

Polizei verteidigt vorgehen: Private „Balkon-Konzerte“ erlaubt

Auf Nachfrage sagte eine Sprecherin der Polizei der MOPO am Donnerstag, dass seit der neuen Auslegungshilfe vom 22. April „Balkon-Konzerte“ wieder erlaubt seien, allerdings nur, wenn ein Zusammenfinden einer Vielzahl von Menschen nicht stattfinden könne. In diesem Zusammenhang seien bei der Polizei Hinweise auf durchgeführte und auch geplante Konzerte eingegangen, die explizit beworben worden seien. 

„In diesen Fällen haben die Beamten mit den Organisatoren sensibilisierende Gespräche geführt, die von den Gesprächspartnern auch kooperativ und verständnisvoll angenommen wurden“, so die Sprecherin. Denn so schön die Idee von „Balkon-Konzerten“ auch sei, hätte sie laut Polizei mehrmals dazu geführt, dass Passanten stehen geblieben oder Menschen ganz gezielt dorthin gefahren wären, um zuzuhören. „Balkon-Konzerte“ in privaten Innenhöfen, bei denen die Menschen von ihren Balkonen zugehört hätten, sollen allerdings nicht verboten worden sein.

Hamburg in Corona-Zeiten: „Balkon-Konzerte“ in privaten Innenhöfen zulässig

VNW-Direktor Breitner hofft jedenfalls, dass durch sein Schreiben an Innensenator Grote die „Irrtümer aufgeklärt werden und wir den Hamburgerinnen und Hamburgern so ein paar Momente der Freude bereiten können.“

Polizei und Innenbehörde betonten in diesem Zusammenhang, dass im Hinblick auf die positiven Entwicklungen und die damit einhergehenden Lockerungsmaßnahmen, auch das Thema „Balkon-Konzerte“ von den Polizeibeamten mit Augenmaß berücksichtigt werde.

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