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  • Hakenkreuzbinde (Symbolbild)
  • Foto: imago images

Nach Hakenkreuz-Eklat an Grundschule: So geht es jetzt mit dem Viertklässler weiter

Altona –

Diese Tat sorgte für große Aufregung in einer Grundschule in Altona: Ein Viertklässler ist am vergangenen Wochenende zum Schulfasching mit einem selbst gebastelten Hakenkreuz-Emblem am Oberarm gekommen. Bereits früher war der Junge durch Nazi-Gesten aufgefallen. Jetzt hat die Schule den Jungen bis auf Weiteres vom Unterricht suspendiert.

Der Grundschüler habe das auf Papier gemalte Hakenkreuz auf Anweisung der Lehrerin sofort abnehmen müssen. Sie habe dem Jungen am Freitag zudem sofort erklärt, warum das nicht geht, wie die Hamburger Schulbehörde am Dienstag sagte.

Zudem gab es im Nachhinein ein klärendes Gespräch mit den Eltern. Der Junge ist der Schulbehörde zufolge „nicht von zu Hause aus als `SS-Mann´ in die Schule gekommen“.

Altona: Viertklässler bleibt nach Hakenkreuz-Eklat zunächst suspendiert

Er habe zunächst ein eher undefinierbares Kostüm aus dunklem Overall, bunter Brille und Perücke zum Fasching getragen. „In der Schule ist er dann offenbar auf die Idee gekommen, sich ein Hakenkreuz zu malen und auf den Oberarm zu kleben“, so ein Behördensprecher.

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Doch wie geht es nun mit dem Jungen weiter? Der Schulleitung zufolge darf der Grundschüler den Unterricht vorerst nicht besuchen, zitiert das „Hamburger Abendblatt“ die Schulleitung. In Zukunft werde das Kind, das bereits in der Vergangenheit durch Nazi-Gesten in der Schule aufgefallen sein soll, die Einrichtung aber weiter besuchen. Die Schulbehörde konnte dazu zunächst keine Angaben machen.

Schulbehörde: Fälle wie dieser seien in Hamburg sehr selten

„Die Schulpflicht müssen wir natürlich erfüllen. Vor allem ist es wichtig, ein Kind, das sich droht zu radikalisieren, nicht zu verlieren. Stattdessen müssen wir pädagogisch mit ihm arbeiten, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern“, sagte die Schulleitung dem „Abendblatt“.

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Fälle dieser Art seien in der Hansestadt sehr selten, sagte der Sprecher der Schulbehörde weiter: „Dass Kinder über die Stränge schlagen kommt schon mal vor. Staatsfeindliche Verkleidungen zum Fasching sind aber äußerst selten. Für mich ist das der erste Fall, von dem ich höre.“ (dpa/vd)

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