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Spezialkräfte der Polizei stehen am 07.07.2017 im Schanzenviertel in Hamburg
  • Spezialkräfte der Polizei während der Ausschreitungen beim G20-Gipfel 2017 im Schanzenviertel in Hamburg. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance / Axel Heimken/dpa | Axel Heimken

Nach Gewalt bei G20-Gipfel: Verfahren gegen Polizisten geprüft

Die gewaltsamen Ausschreitungen während des G20-Gipfels 2017 haben in Hamburg tiefe Spuren hinterlassen: Hunderte Urteile mit teils jahrelanger Haftstrafe waren die Folge für viele Gipfel-Gegner. Polizeibeamte wiederum erwarteten kaum Konsequenzen – obwohl diese teilweise unrechtmäßige Gewalt angewendet haben sollen. Bereits seit Juni 2018 prüft die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg daher alle G20-Polizeiverfahren erneut – und kam zu diesem Ergebnis.

Die erneute Prüfung sogenannter „G20-Polizeiverfahren“ habe nur wenige Mängel aufgedeckt, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg bekannt gab. Das bedeutet: Nur bei sechs von insgesamt 157 Verfahren wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen.

Nur bei 6 von 157 Polizeiverfahren wurden die Ermittlungen erneut aufgenommen

In einem dieser sechs Fälle hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, in einem anderen Verfahren musste die beschuldigte Person eine Geldbuße zahlen, bevor sie erneut eingestellt werden konnte. Ein drittes Verfahren sollte abgeschlossen werden, doch der Beschuldigte war zuvor verstorben. Zwei Verfahren laufen noch.

Für besonders viel Aufregung hatte der Fall um Lola D. gesorgt: Die Tänzerin wollte während der Ausschreitungen mit ihrer Gruppe auf dem Neuen Pferdemarkt auftreten, als drei Polizisten aus einer baden-württembergischen Einsatztruppe auf die Tänzer zugingen. Einer der Beamten soll Lola D. dabei mit einem Schlagstock das Wadenbein gebrochen haben.

Fall um Tänzerin Lola D. bleibt ungeklärt

Zweimal war das Verfahren zuvor eingestellt worden, dann übernahm die Generalstaatsanwaltschaft Lola D.s Fall im August 2022 selbst. Videos und Chat-Nachrichten wurden ausgewertet, auch Durchsuchungen in Baden-Württemberg fanden statt – trotz allem bleibt die Identität des Täters ungeklärt.

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Dennoch wurden Chat-Nachrichten sichergestellt, in denen einer der Beschuldigten Gewalttaten während des G20-Gipfels verherrlicht habe. Diese Äußerungen werden laut Staatsanwaltschaft nun an die polizeilichen Dienstvorgesetzten im Süden weitergeleitet. (mwi)

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