Mitarbeiter wird von Pferd getreten – Hofbesitzer erneut vor Gericht
Einer seiner Mitarbeiter wurde von einem ungestümen Pferd ins Gesicht getreten – nun muss sich der Inhaber eines Pferdezentrums erneut vor Gericht verantworten. Der 48-Jährige, selbst Rechtsanwalt, hatte gegen seine Bewährungsstrafe aus einem ersten Prozess Berufung eingelegt. Nun wird der Fall vor dem Landgericht Hamburg neu verhandelt.
„Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen und Urkundenfälschung“ lautete die Anklage gegen den 48-jährigen B. im Mai 2023 vor dem Amtsgericht Barmbek. B. ist Inhaber eines Pferdehofs in Hummelsbüttel. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Mitarbeiter C. hinsichtlich des Arbeitsschutzes nicht ausreichend geschult zu haben. Auch soll er keine Vorkehrungen getroffen haben, um C. beim Umgang mit den Pferden zu schützen.
Hummelsbüttel: Mann von Pferd ins Gesicht getreten
So ereignete sich am frühen Morgen des 17. Dezember 2019 ein Unfall, als C. das junge Pferd „Baldino“ auf die Wiese des Pferdezentrums brachte. C. wusste dabei nicht, nicht wie unberechenbar Baldino war und wurde von dem Pferd ins Gesicht getreten. Er erlitt dabei eine Mittelgesichtstrümmerfraktur, einen Nasenbruch und verlor einen Zahn.
Angeklagter legte Berufung gegen erstes Urteil ein
Um einer möglichen Haftung wegen des Arbeitsunfalls von C. zu entgehen, soll der Angeklagte nach dem Unfall Dokumente über die Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes ausgefüllt haben. Diese Dokumente sind grundsätzlich der Nachweis dafür, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeitenden über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz aufgeklärt hat. Anschließend habe B. die Unterschrift seines Mitarbeiters nachgeahmt, so die Anklage.
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Vom Amtsgericht Barmbek wurde B. zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Allerdings hatte der Angeklagte Berufung gegen dieses erste Urteil eingelegt, sodass der Fall am Freitag mit möglicher Fortsetzung vor dem Landgericht Hamburg neu verhandelt wird. (mp)