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Jörn S. verklagt die Polizei
  • Jörn S. verklagt die Polizei
  • Foto: Patrick Sun

Radfahrer verprügelt: „Mit voller Wucht trat sie gegen meinen Kopf“

Der Kampf zwischen Radlern und Autofahrern tobt – und manchmal eskaliert er in Gewalt. Eine Geschichte über den langen Weg zur Gerechtigkeit.

Den 4. Juli 2015 wird Jörn S. nie mehr vergessen. An diesem Tag zertrümmerte eine Autofahrerin ihm sein Gesicht, Schmerzensgeld hat der 57-Jährige bis heute nicht erhalten. Nun will er die Polizei zur Rechenschaft ziehen, der er vorwirft, durch schlampige Ermittlungen dafür verantwortlich zu sein.

Der Verfahrenstechniker ist gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Gabriele S. per Fahrrad auf der Sülldorfer Landstraße unterwegs, als ihnen ein Van die Vorfahrt nimmt. Jörn S. kann einen Sturz nur verhindern, indem er sich bei seinem Ausweichmanöver an der Heckscheibe des Wagens abstützt, wofür er einen Stinkefinger der Beifahrerin erntet. Dann setzt sich der Wagen in Bewegung, hält aber einige Meter weiter und wartet auf die beiden Radfahrer.

Autofahrer gegen Radfahrer: Der ewige Streit

Was dann passiert, dokumentieren die Aufnahmen mehrerer Überwachungskameras, die der MOPO vorliegen: Der Fahrer springt aus dem Wagen und hindert Gabriele S. weiterzufahren, dann stößt die Beifahrerin die Frau von hinten zu Boden. Jörn S., der mit seinem Rad vorgefahren war, eilt zurück, um seiner Freundin zu helfen. Doch der Fahrer stellt sich ihm in den Weg. Es kommt zu einem Handgemenge, bei dem beide Männer zu Boden gehen. Dann mischt auch die Beifahrerin mit. „Unvermittelt trat sie mit voller Wucht gegen meinen Kopf“, gibt Jörn S. später der Polizei zu Protokoll. Nach mehreren Tritten wird ihm schwarz vor Augen.

Jörn S. landet in der Notaufnahme des Altonaer Krankenhauses. Sein Nasenbein ist zertrümmert, die linke Augenhöhle eingebrochen. Später wird ihm eine Titanplatte hinter dem Augapfel eingesetzt, um sein Augenlicht zu retten. Trotzdem, so warnen ihn die Ärzte, besteht auch heute noch die „Gefahr der Erblindung“.

Strafanzeige wegen Körperverletzung

Beide Parteien erstatten jeweils Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung und geben unterschiedliche Versionen des Tathergangs zu Protokoll. Jörn S. weist die Polizei auf die Überwachungskameras einer benachbarten Firma hin, die das Geschehen aufgezeichnet haben müssen, stößt aber auf Desinteresse. Erst als er sich selbst an das Unternehmen wendet und um Übersendung der Aufnahmen an das zuständige Kommissariat bittet, landen die aussagekräftigen Filme bei der Polizei.

Doch Jörn S. bekommt die Videos, die seine Schilderung des Tathergangs stützen könnten, nicht zu sehen. Zwar werden die Ermittlungen gegen ihn noch 2015 mangels „hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt, den Polizeiakten aber sind die Werksvideos nicht beigefügt. Nachfragen seines Anwalts laufen ins Leere. Jörn S. aber braucht die Videos, um aussichtsreich Schadensersatz und Schmerzensgeld von dem Pärchen einzuklagen. Für die Behandlung seiner Kopfverletzungen muss er knapp 12.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Und noch heute leidet er unter Sehstörungen und Schmerzen in der linken Gesichtshälfte – Folgen der Tritte.

Jörn S. klagt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ohne Videobeweis, quasi im Blindflug, klagt Jörn S. Ende 2018 auf Schadensersatz und Schmerzensgeld – ein Verfahren, das bis heute nicht verhandelt wurde. Als er im Juli 2020 die Akten der Gegenpartei einsehen kann, erlebt er eine Überraschung. Bereits 2017 wurde das Ermittlungsverfahren gegen das Autofahrer-Pärchen gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt, ohne dass er davon informiert wurde. Damit sinken Jörn S.’ Chancen auf Schmerzensgeld. Pikant dabei: Die Staatsanwaltschaft hat das aussagekräftige Beweisvideo selbst nicht in Augenschein genommen. Das aber bekommt Jörn S. nun zum ersten Mal zu Gesicht und erfährt dabei, dass es der Gegenseite schon vor Jahren zugestellt wurde. Jörn S. ist fassungslos: „Fünf Jahre lang wurde mir das wichtigste Beweismittel von der Polizei vorenthalten.“

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Im März dieses Jahres wendet er sich deswegen an die Staatsanwaltschaft. Die nimmt zwar ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt auf, stellt dieses aber wieder ein, da sie „keine Belege für eine Straftat“ findet. „Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus“, sagt S.’ Anwalt Florian Hinterberger. Immerhin teilt die zuständige Staatsanwältin Jörn S. schriftlich mit, sie könne es „gut nachvollziehen“, dass er sich „durch das Verhalten der Polizei (…) verletzt und nicht ernst genommen gefühlt“ habe. Die Polizei äußerte sich auf MOPO-Nachfrage nicht, sondern verwies auf die Staatsanwaltschaft.

Doch Jörn S. gibt nicht auf, wird nun eine weitere Anzeige gegen die Polizei stellen. Der Vorwurf einer Beweismittelunterdrückung und einseitiger Ermittlungen zu seinen Ungunsten steht im Raum. „Solch schlampige Ermittlungen lösen Staatshaftungsansprüche aus“, sagt Anwalt Hinterberger.

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