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  • In Hamburg gilt seit 2015 die Mietpreisbremse — diese sieht allerdings einige Ausnahmen vor (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance/dpa/Daniel Bockwoldt

Mietpreisbremse in Hamburg: Welche Ausnahmen es gibt — und was Mieter beachten sollten

Jeder, der schon einmal eine Wohnung in Hamburg gesucht hat, wird sich über zu hohe Mietpreise geärgert haben. Abhilfe sollte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse schaffen. Die MOPO gibt eine Übersicht darüber, was Mieter beachten müssen und ob bereits Auswirkungen der Maßnahme spürbar geworden sind.

Erst im Juni 2020 wurde die Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet um fünf weitere Jahre verlängert. In der Theorie sieht diese vor: Wer eine neue Wohnung anmietet, muss höchstens eine Summe zahlen, die um zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegt.

Wohnen in Hamburg: So funktioniert die Mietpreisbremse

Die Vergleichsmiete wiederum können die Mieter aus dem Hamburger Mietenspiegel entnehmen, der zuletzt 2019 erschienen ist.

Dort zeigt sich, dass sich die durchschnittliche Nettokaltmiete seit 2017 um 2,6 Prozent von 8,44 auf 8,66 Euro erhöht hat. Diese variiert aber unter anderem nach Wohnlage, wann die Wohnung das erste Mal bezogen werden konnte und nach Größe.

Mietpreisbremse Hamburg: Welche Ausnahmen gibt es?

Soweit die Theorie, wie sieht’s in der Realität aus? „Das Problem ist, dass die Mietpreisbremse von Anfang an falsch gestrickt war“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des „Mieterverein zu Hamburg“. „Auch nach den Nachbesserungen lässt sie immer noch viel zu viele Ausnahmen zu und diese werden schamlos von vielen Vermietern ausgenutzt.“

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Zum Beispiel können Mieter nur schwer feststellen, ob eine vom Vermieter behauptete umfassende Modernisierung der Wohnung tatsächlich erfolgt ist und damit die Mietpreisbremse ausgeschlossen ist.

Mietpreisbremse in Hamburg: 2020 wurde sie verschärft

„Es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb der Vermieter bei Neuvermietung eine überhöhte Miete nur deshalb nicht senken muss, weil er schon beim Vormieter zu viel kassiert hat. Wir fordern als Mieterverein des Deutschen Mieterbundes, dass alle Ausnahmen wegfallen und allenfalls nur die nach dem 1. Oktober 2014 gebauten Wohnungen ausgenommen werden. “, so Chychla.

2020 wurde die Mietpreisbremse verschärft: Wer eine Wohnung nach dem 1. April 2020 angemietet hat, kann Rückzahlungen für das gesamte Mietverhältnis erhalten. Dafür müssen die Betroffenen allerdings innerhalb von 30 Monaten nach Einzug rügen.

Für früher angemietete Wohnungen bleibt es dabei, dass eine Rüge nur zukünftig wirkt. Das heißt, zu viel gezahlte Mieten können nur ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückverlangt werden können.

Wohnen in Hamburg: Wie gehe ich als Mieter am besten vor?

Das Wichtigste: „Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, müssen Mieter aktiv werden“, sagt eine Sprecherin der Baubehörde.  Aktuelle Auswertungen zur Wirkung der Mietpreisbremse seit ihrer Verschärfung 2019 und 2020 lägen noch nicht vor. „Ob und wie stark das Instrument wirkt, hängt davon ab, wie viele Mieter ihre Rechte tatsächlich nutzen“, so die Sprecherin.

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Und wie geht das? Mieter müssen selbst rügen und den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen, dass die Miete mehr als zehn Prozent über dem Durchschnitt liegt. Der Vermieter ist zur Auskunft verpflichtet. Fällt seine Wohnung unter eine der Ausnahmen, muss er dies auch begründen. 

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