x
x
x
  • Friedrich Merz (CDU, Foto) mahnt Fabio De Masi (Linke) ab.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool

Merz schickt Anwalt los: Mega-Ärger zwischen Hamburger Abgeordnetem und CDU-Mann

Mega-Ärger zwischen dem Hamburger Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi (Linke) und CDU-Mann Friedrich Merz! Weil der Linkenpolitiker darauf hinwies, dass der CDU-Vorsitz-Kandidat einst gegen ein Gesetz zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe stimmte, bekam er nun Post vom Anwalt.

„Herr Friedrich Merz, hat mir über seine Anwälte eine Abmahnung übermittelt, mich aufgefordert meinen Tweet zu löschen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Das werde ich selbstverständlich nicht tun. Da bin ich hart wie Granit oder ein Black Rock“, schreibt Fabio De Masi auf Twitter.

Ärger von Merz und De Masi: Gesetz von 1997 als Auslöser

Worum geht’s konkret? 1997 wurde im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das fortan auch die Vergewaltigung in der Ehe als eigenen Strafbestand markierte.

Jahrelang hatten vor allem Frauen dafür gekämpft, das Vorhaben umzusetzen. Am Ende stimmte eine große Mehrheit aus allen Parteien für das Gesetz – 138 Parlamentarier votierten jedoch mit nein. Darunter: Friedrich Merz.

Merz: „Ich habe nie gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigungen in der Ehe gestimmt”

Darauf machte De Masi zuletzt noch einmal aufmerksam, offenbar zum großen Missfallen des CDU-Mannes. „Ich sage es noch einmal klar und unmissverständlich: Ich habe nie gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigungen in der Ehe gestimmt, wie immer wieder gezielt bösartig behauptet wird“, so Merz.

Weiter verweist er darauf, dass eine Vergewaltigung in der Ehe bereits vor 1997 als Nötigung und Körperverletzung strafbar gewesen sei.

Mega-Ärger zwischen Hamburger Abgeordnetem und Friedrich Merz

Eine Taschenspieler-Rechtfertigung, denn natürlich ging es bei dem Gesetzvorhaben nicht um die rein rechtlich mögliche Bestrafung, sondern konkret um den Vergewaltigungs-Paragraphen. Und dem stimmte Merz dem Bundestagsprotokoll nachweislich nicht zu. Tatsächlich gab es bei dem Gesetzentwurf damals aber noch einen anderen, inhaltlichen, Kritikpunkt.

Einige CDU-Leute setzten sich dafür ein, dass eine Widerspruchsklausel ins Gesetz mit verankert werden sollte. Frauen, die ihren Ehemann angezeigt hatten, hätten damit dann das Verfahren wieder stoppen können. Laut Merz hatte er Angst, dass zerstrittene Ehepartner sich zu Falschaussagen hätten hinreißen lassen können, die mit der Klausel jedoch wieder rückgängig gemacht werden könnten. Kritiker waren jedoch der Auffassung, Frauen könnten durch ihre Ehepartner unter Druck gesetzt werden und dadurch dann die Widerspruchsklausel nutzen.

Merz steht zu seinem Abstimmungsverhalten

Zu seiner Entscheidung, gegen den schlussendlich angenommenen Gesetzentwurf zu stimmen, stehe Merz aber laut eigener Aussage – auch wenn er heute anders entscheiden würde. Das passt natürlich nicht so ganz mit seiner Vorgehensweise zusammen, andere Menschen abzumahnen, die auf sein Abstimmungsverhalten hinweisen.

Das könnte Sie auch interessieren:  Kommentar zum CDU-Streit Friedrich Merz als Parteichef? Gruseliger als Halloween

„Es ist ja in der Politik und in gewissen Kreisen leider üblich, dass man denkt man müsse für die eigenen Handlungen keine Verantwortung übernehmen“, so De Masi. „Ich sehe einer juristischen Auseinandersetzung mit Herrn Merz daher mit großer Gelassenheit entgegen. Politik ist kein Ponyhof.“ (fkm) 

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp