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Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann Bakery Jatta nach wie vor keine Straftat nachweisen.
  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann Bakery Jatta nach wie vor keine Straftat nachweisen.
  • Foto: dpa

paidKommentar zum Fall Jatta: Eine Klatsche für die Staatsanwaltschaft

Ein Strafverfahren hat viele Ermittlungsstunden und am Ende gewinnt: Bakery Jatta. Es ist eine Schmach, die die Hamburger Staatsanwaltschaft am Dienstag erlebte – und die hat sie sich selbst zuzuschreiben.

Wie Hobbyjuristen ließ das Amtsgericht die Ankläger vom Gorch-Fock-Wall im Fall Bakery Jatta aussehen, als es die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den HSV-Spieler wegen seiner vermeintlich falschen Identität ablehnte. Schlicht aus dem Grund, dass die Staatsanwaltschaft nicht ausreichend Beweise herangeschafft hat.