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Eine Frau sonnt sich oben ohne
  • Frauen und Männer sollten sich gleichberechtigt oben ohne sonnen dürfen.
  • Foto: imago images

Brust raus, Ladys!

Affenhitze in Deutschland. Keiner will mehr Kleidung als nötig tragen. Doch bei der Textilfrage wird mit zweierlei Maß gemessen: Sie ist ein Relikt alter Zeiten und zeigt die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in diesem Land. Während die Herren der Schöpfung ihre Bierbäuche, üppigen Männerbrüste und die Haarmatte um ihre Nippel problemlos präsentieren dürfen, gilt die nackte Frauenbrust als Erregung öffentlichen Ärgernisses. Fällt der BH, kommt der Parkaufseher – oder gleich die Polizei.

So kürzlich geschehen an einem Wasserspielplatz in Berlin. Parkwächter forderten die 37-jährige Gabrielle Lebreton auf, ihre Brüste zu bedecken. Die Sonnenanbeterin weigerte sich, die Wächter riefen die Ordnungshüter. Lebreton verwies auf die Gleichstellung von Mann und Frau im Grundgesetz. Keine Chance: Sie musste ihre Sachen packen und den Platz verlassen.

In Deutschland gibt es kein „Oben ohne“-Gesetz

Dabei gibt es in Deutschland kein Gesetz, dass es Frauen untersagt, öffentlich ihre Brüste zu zeigen. Beamte dürfen im Einzelfall jedoch individuell entscheiden. Die Sittenwächter in Berlin stuften die entblößten Brüste als „grob ungehörige Handlung“ ein, die geeignet sei, „die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“.

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Natürlich, die öffentliche Freizügigkeit muss Grenzen haben. Keiner möchte im Café sehen, wie nackte Brüste am Nachbartisch in den Kaffee hängen. Oder sich jemand Kuchenkrümmel aus dem Nabel seines opulenten Bauches pult. Doch in Freibädern und Parks sollte Nippel-Freiheit für alle gelten. Klar ist: Nackte Frauenbrüste dürfen für Erregung sorgen – aber sind sie gleich ein Ärgernis? Lebreton wehrt sich nun mit der Initiative „Gleiche Brust für alle“ und kämpft selbstbewusst für Gleichberechtigung. Schließlich leben wir nicht mehr in den 50ern, sondern im Jahr 2021. In diesem Sinne: Brust raus, Ladys!

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