• Joggen geht immer. Ab Mittwoch sind auch weitere Sportarten wieder erlaubt.
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Maßnahmen gelockert: Sport in Hamburg: Das ist jetzt wieder erlaubt

Hamburg –

Auf die Plätze, fertig, los: Endlich darf in Hamburg wieder Sport gemacht werden! Am Dienstag beschloss der Senat erste Lockerungen der seit Wochen geltenden Corona-Maßnahmen. Die MOPO erklärt, was nun wieder erlaubt ist.

Auch beim Sport wurden am Dienstag erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen durch den Senat beschlossen. Demnach werden ab Mittwoch, den 6. Mai, öffentliche und private Sportstätten in Hamburg zunächst zur Ausübung von Individualsportarten im Freien, bei der die Sportlerinnen und Sportler einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten, wieder geöffnet. Sportarten wie Leichtathletik, Wassersport (etwa Segeln und Rudern), Outdoor-Klettern, Tennis, Golf oder Reitsport sind damit wieder erlaubt.

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Sport in Hamburg: Abstand muss gewährleistet sein

Anbieter, Betreiber und Vereine sind nun aber auch gefordert. Sie sollen durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen das Risiko einer Corona-Infektion für die Sportlerinnen und Sportler reduzieren. So soll der Zugang zur Sportanlage den Abstand von 1,5 Metern zwischen den Menschen ermöglichen und deutliche Hinweise sollen auf die Abstandsregeln hinweisen.

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Auch müssen alle Sportgeräte, Türgriffe und alle häufig berührten Gegenstände mehrmals täglich gereinigt werden. Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten sowie Umkleideräume bleiben aber weiterhin geschlossen. Gleiches gilt für den Wettkampfbetrieb.

Hamburg: Keine Maskenpflicht beim Sport!

„Gerade für eine sportbegeisterte Stadt wie Hamburg, in der Sport zum Alltag und zum Lebensgefühl der Menschen gehört, sind die Auswirkungen der Corona-Krise besonders hart“, sagte Sportsenator Andy Grote. Schritt für Schritt solle nun der Weg zurück in eine sportliche Normalität gewagt werden. „Ich hoffe sehr, dass weitere Lockerungsschritte im Sport zeitnah folgen können.“

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist übrigens nicht vorgesehen. Jedoch dürfen Menschen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, die Sportanlagen natürlich weiterhin nicht betreten.

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