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  • Bund und Länder wollen sich über weitere Lockerungen in der Corona-Krise beratschlagen. Manche Bundesländer haben ihr Konzept bereits vorgestellt. (Symbolbild)
  • Foto: Carsten Rehder/picture alliance / dpa

Urlaub, Kultur, Zoo, Sport, Gastro: Was man in Hamburg und im Norden ab wann darf

Am vergangenen Donnerstag einigten sich Kanzlerin Merkel und die Chefs der Länder auf schrittweise Lockerungen in der Corona-Krise. Das betrifft unter anderem Spielplätze und Zoos.  Was ist jetzt in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlaubt? Wir haben eine Übersicht für den Norden erstellt.

Im Einkaufscenter shoppen, im Café etwas trinken oder im Kanu paddeln auf der Ostsee – was darf ich wo und vor allem ab wann und wie? Die Bundesländer im Norden stellen nach und nach ihr weiteres Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie vor: Im Fokus stehen jetzt mögliche Lockerungen für die Gastronomie, den Tourismus und Kultureinrichtungen. 

Corona-Lockerungen in Hamburg: „Augenmaß und die Spur halten“

Hamburg lockert die strengen Corona-Auflagen. Dazu zählen in erster Linie Spielplätze, die ab Mittwoch zwischen 7 und 20 Uhr wieder öffnen dürfen. Kinder unter sieben Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Für alle über 14-Jährigen gilt die übliche Abstandspflicht. Eine Maske muss auf den Spielplätzen nicht getragen werden.

Ebenfalls wieder öffnen dürfen: Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, Gedenkstätten, Außenbereiche zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tiergärten. Aber auch hier gilt der Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen den Besuchern, die nicht in einem Haushalt leben. Museen dürfen ab Donnerstag wieder öffnen, Hagenbecks Tierpark bereits ab Mittwoch. Zusätzlich gab der Senat seine Zustimmung für Autokinos.

Corona-Lockerungen in Hamburg: Individualsport unter freiem Himmel möglich

Individualsportarten unter freiem Himmel sind in der Hansestadt ebenfalls wieder erlaubt – wenn der nötige Abstand eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem Leichtathletik, Rad- oder Reitsport. Die Benutzung von Umkleidekabinen und Clubräumen ist weiterhin streng untersagt.

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Gottesdienste können unter Hygiene-Auflagen wieder stattfinden. Dazu zählen das Abstandsgebot und die Begrenzung der Teilnehmerzahl. Auch Trauerfeiern sollen in einem etwas größeren Kreis ermöglicht werden, wenn die Abstandsregelung eingehalten werden kann.

Corona-Lockerungen in Hamburg: Die Gastronomie und Hotellerie

In dem Beschluss, den Bund und Länder gemeinsam gefasst haben, steht unter Punkt 12, dass die Länder nun eigenverantwortlich über eine Öffnung der Gastrobetriebe und Hotels entscheiden dürfen. Hamburgs Wirte müssen sich allerdings noch gedulden.

„Bis Dienstag prüfen wir die Umsetzung in Hamburg und beschließen das dann im Senat“, heißt es aus dem Senatumfeld. Das heißt: Bis zum 13. Mai passiert in Hamburg erst einmal gar nichts.

Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein: Langsame Öffnung

In Schleswig-Holstein dürfen Museen und Ausstellungen wieder öffnen, pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungsfläche ist eine Person erlaubt.  Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen wieder für Besucher öffnen. Auch Gottesdienste dürfen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl wieder stattfinden.

Sowohl Friseure als auch Fußpflege- und Nagelstudios dürfen wieder öffnen, allerdings nur unter Auflagen und Vorlage von Hygienekonzepten. Für OutletCenter gilt die gezielte Lenkung von Kundenströmen sowie Hygienekonzepte. 

Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein: Zweitwohnbesitzer freuen sich

Besonders emotional wurde in den vergangenen Wochen über die Regelungen für Zweitwohnbesitzer debattiert. Jetzt dürfen diese wieder gemeinsam mit Personen aus ihrem Haushalt nach Schleswig-Holstein reisen. Im Falle einer bestätigten Coronavirus-Infektion müssen sie allerdings sicherstellen, sich innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben zu können. Diese Regelung gilt auch für die Inseln. 

Grundsätzlich besteht in Schleswig-Holstein immer noch das Einreiseverbot zu rein touristischen und Freizeitzwecken. Ausgenommen davon sind die Einreise zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen, Ausstellungen, Zoos sowie botanischen Gärten.

Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein: Einreiseverbot ab 18. Mai aufgehoben

Schleswig-Holstein will das Einreiseverbot allerdings zum 18. Mai für Touristen aufheben. „Es ist an der Zeit, das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben unseres Landes in den Blick zu nehmen und den Weg Schleswig-Holsteins zu gestalten“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Donnerstag. Damit verbunden fällt auch das Betretungsverbot für Inseln und Halligen.

Betreiber von Hotels, Vermieter von Ferienwohnungen und Restaurantinhaber dürfen ab dem 18. Mai unter Auflagen wieder Gäste empfangen. Auch Wohnmobilstellplätze dürfen dann wieder genutzt werden. Kapazitätsgrenzen sollen in Schleswig-Holstein nicht gelten. Die Gastronomie muss aber für die Einhaltung der Abstandsregeln sorgen und um 22 Uhr schließen.

Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein: Kinos und Spielhallen öffnen

Auch der Besuch von Fitnessstudios und anderer Sport in Räumen sei ab dem 18. Mai wieder möglich, sagte Günther. Zusätzlich erlaube das Land ab diesem Zeitpunkt „Veranstaltungen mit Sitzcharakter“ mit bis zu 50 Personen.

Kinos und Spielhallen dürfen ebenfalls ab dem 18. Mai wieder Besucher empfangen. Für beide gelten nach Aussage des Landtages deutliche reduzierte Besucherzahlen und anderthalb Meter Mindestabstand. Die Betreiber müssten zudem ein Hygienekonzept vorlegen.

Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein: Kontaktarme Sportarten möglich

Kontaktarme Sportarten im Freien dürfen allgemein wieder ausgeübt werden. Voraussetzung sind die Einhaltung der Hygieneregeln und der Mindestabstand von anderthalb Metern. Sportgeräte wie Fahrräder oder Kanus können gewerblich verliehen werden.

Sportboothäfen dürfen wieder öffnen, Gemeinschaftseinrichtungen müssen dabei geschlossen bleiben. Und auch Dauercamper haben die Möglichkeit, die Campingplätze zu nutzen – unter der Voraussetzung, dass sie autark durch eigene Versorgungsanschlüsse sind. Außerdem ist in Schleswig-Holstein ab Montag der Einzelunterricht in Musikschulen erlaubt.

Trotz der Lockerungen bei der Einreise nach Schleswig-Holstein will die Landespolizei die bestehenden Beschränkungen bis 18. Mai weiterhin streng kontrollieren. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 4.000 Euro.

Corona-Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern: Der Tourismus kommt

Mecklenburg-Vorpommern hat besonders für die Tourismus-Branche einige Lockerungen geplant. In der Woche vor Pfingsten sollen alle Bundesbürger wieder die Möglichkeit haben, in den Ostsee-Urlaub zu fahren. Das sei möglich aufgrund der guten Entwicklung der Infektionszahlen, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).

Gaststätten dürfen ab kommendem Samstag für Einheimische zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. Die strikten Hygieneauflagen sehen unter anderem nicht mehr als sechs Erwachsene an einem Tisch vor. Kellner und Servicepersonal müssen eine Maske tragen.

Corona-Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern: Gaststätten öffnen wieder

Ab dem 18. Mai sollen in Mecklenburg-Vorpommern die Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einheimische öffnen. Ab dem 25. Mai soll dann das allgemeine Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. Hotels dürfen jedoch maximal 60 Prozent der Bettenkapazitäten ausschöpfen.

Discos und Bars bleiben zunächst geschlossen. Ab dem 11. Mai dürfen Boote, Fahrräder und Strandkörbe wieder vermietet werden. Schwesig hatte schon in der vergangenen Woche die mögliche Öffnung von Museen und Gedenkstätten angekündigt.

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen jetzt auch Kosmetikstudios, Massagepraxen und andere sogenannte körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen. 

Corona-Lockerungen in Niedersachsen: Der Fünf-Stufen-Plan

Ab kommendem Montag will Niedersachsen die Gastronomie mit Einschränkungen öffnen, unter anderem einer maximalen Auslastung von 50 Prozent. Das gilt nur für Restaurants, Gaststätten und Biergärten. Außerdem gilt eine Reservierungspflicht. Bars, Kneipen und Discos bleiben weiterhin geschlossen.

Außerdem soll die 800-Quadratmeter-Regel für Einzelhändler in Niedersachsen gekippt werden. Unternehmen dürfen dann wieder unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen, wobei Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden müssen. Das gilt auch für Kosmetiksalons und Nagelstudios.

Ein weiterer Grundpfeiler sei die verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Innenräumen – sowohl in Supermärkten, als auch im öffentlichen Nahverkehr und Museen

Corona-Lockerungen in Niedersachsen: Darf ich an die Strände?

Bisher ist vorgesehen, ab dem 11. Mai wieder Ferienwohnungen– und häuser zu vermieten. Campingplätze sollen mit 50-prozentiger Auslastung Gäste empfangen können. Ab dem 25. Mai sollen dann auch Hotels, Pensionen und Jugendherbergen öffnen – ebenfalls mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent. 

Die Strände in Niedersachsen sind an einigen Orten für Tagestouristen erlaubt, zum Beispiel in Butjadingen (Landkreis Wesermarsch), Schillig oder Hooksiel. Verboten ist allerdings bis jetzt noch der Strand von Cuxhaven.

Neben Spielplätzen sind in Niedersachsen auch Tierparks, Museen und Freilichtmuseen wieder für Besucher offen. Ab dem 25. Mai soll das für alle Outdoor-Freizeiteinrichtungen gelten – mit Restriktionen. 

Corona-Lockerungen in Deutschland: Die Bundesländer fahren unterschiedlich

In den anderen Bundesländern machte vor allem Sachsen-Anhalt mit der Ankündigung auf sich aufmerksam, die Kontaktbeschränkung von zwei auf fünf Personen erweitern zu wollen. Bayern will hingegen seinen vorsichtigen Weg weiter verfolgen. Bayern öffnet seine Biergärten ab dem 18. Mai. Ab dem 25. Mai dürfen Restaurants öffnen. Die Gästezahl muss aber begrenzt bleiben. Zu Pfingsten, ab dem 30. Mai, wird der Betrieb von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen erlaubt.

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