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  • Mit Sonnenbrille und Maske unterwegs: Verstoße ich damit gegen das Vermummungsverbot? (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance / Wolframm Stei

Maske und Sonnenbrille: Verstoße ich gegen das Vermummungsverbot?

Seit dem 21. April gilt in Hamburger Geschäften und dem Nahverkehr: Maske auf! Aber wie verträgt sich das Tragen einer Sonnenbrille und einer Maske mit dem Vermummungsverbot? Darf mich ein Wachmann dann daran hindern, einen Supermarkt zu betreten? 

Das kann im Alltag auch mal zu Konflikten führen. Darf man mit Maske Sonnenbrille einkaufen gehen?

Corona-Regeln in Hamburg: Sind Sonnenbrille und Maske erlaubt?

Ein Leser, der anonym bleiben möchte, berichtete uns von einem solchen Fall: Er war mit einer Maske und einer Sonnenbrille mit Sehstärke unterwegs und wollte einkaufen gehen – doch ein Wachmann verweigerte ihm den Zutritt zu einer Edeka-Filiale in Hamburg. Auf seine Nachfrage hin soll es vom Management geheißen haben, er verstoße gegen das Vermummungsverbot. 

Video: 9 Punkte zur Maskenpflicht in Hamburg

„Ich halte diese Situation für absurd“, schreibt er. „Wenn ich die Brille wechsle, fasse ich mir ins Gesicht und gefährde mich nach den Regeln des Hygieneschutzes selbst. Wenn ich den Mundschutz fortlasse, gefährde ich meine Mitmenschen. Wenn ich ohne Brille zum Einkaufen gehe, kann ich nicht einkaufen.“ Er weist auch darauf hin, dass vor allem hochgradig sehbehinderte Menschen manchmal eine Filter- oder Sonnenbrille tragen müssen. 

Vermummungsverbot: Das sagen Gesundheitsbehörde und EDEKA

Die Supermarktkette Edeka steht hinter der Entscheidung des Wachmanns. „Die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern ist uns wichtig. Deshalb ist es für uns nachvollziehbar, wenn einzelne Märkte Vorbehalte mitteilen, wenn Kunden in „Vermummung“ Zutritt zum Markt erhalten möchten“, erklärt ein Edeka-Sprecher auf MOPO-Nachfrage. Sofern die Sonnenbrille als Sehhilfe medizinisch notwendig sei, sei das Tragen im Markt allerdings kein Problem. 

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Doch wie ist das eigentlich offiziell geregelt? „In Deutschland gibt es kein generelles Vermummungsverbot. Ein Vermummungsverbot gibt es lediglich bei öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen und Sport- oder Unterhaltungsveranstaltungen wie Fußballspiele in den Stadien“, erklärt eine Sprecherin der Gesundheitsbehörde. Demnach wäre das Tragen von Maske und Sonnenbrille in anderen Fällen erlaubt.

Vermummung? Maskenpflicht hat im Zweifelsfall Vorrang

Die Sonnenbrille auf der Nase zu lassen und auf die Maske zu verzichten, ist keine Option. Geschäftstreibenden droht bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht ein Bußgeld in Höhe von 500 bis 1000 Euro. Ausnahmen gelten nach Angaben der Behörde nur für Kunden, die nachweisen können, dass sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasenbedeckung tragen können. Am besten neben der Sonnenbrille mit Sehstärke auch noch die normale Brille einstecken. 

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