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Masken an Schaufensterpuppen
  • Mit seinem Kommentar auf Facebook zum Thema Maskenpflicht handelte sich der Mann einen Strafbefehl ein, den er jedoch nicht akzeptierte (Symbolfoto)
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Mann vergleicht auf Facebook Maskenpflicht mit Gaskammern: Anklage!

Ein 55-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Wandsbek wegen Volksverhetzung verantworten. Er soll auf Facebook einen üblen Vergleich zwischen der coronabedingten Maskenpflicht und den Gaskammern in Vernichtungslagern gezogen haben.

Den Eintrag machte der Mann am 22. Oktober 2020. Dort kommentierte er laut Anklage einen Beitrag mit den Worten: „Früher hat man Menschen in Gaskammern umgebracht. Heute werden die Menschen durch Masken vergast!“.

Mann wegen Volksverhetzung in Hamburg vor Gericht

„Damit verharmloste er das durch den nationalsozialistischen Völkermord verursachte Leid und setzte es mit den Einschränkungen durch die coronabedingte Pflicht zum Tragen von Masken gleich“, so die Staatsanwaltschaft.

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Weil er sich weigerte, einen Strafbefehl über 1800 Euro zu zahlen, wird steht er am Montag vor Gericht. (jek)

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