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Der Techniker sollte in der Wohnung einen Internetanschluss auf Glasfaser umstellen, wobei es aber zu einem Konflikt kam. (Symbolbild)
  • Der Techniker sollte in der Wohnung einen Internetanschluss auf Glasfaser umstellen, wobei es aber zu einem Konflikt kam. (Symbolbild)
  • Foto: Imago

Telekom-Techniker will Wohnung verlassen – Mann sperrt ihn im Badezimmer ein

Er war verärgert über seine Arbeit – und sperrte ihn mit Hilfe seiner betagten Mutter im Badezimmer ein: Wegen Freiheitsberaubung eines Technikers ist ein Mann am Mittwoch vom Hamburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden.

Nach Angaben eines Sprechers sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 55-Jährige den Mitarbeiter eines Telekommunikationsanbieters gemeinsam mit seiner 85-jährigen Mutter aus Verärgerung rund eine Stunde in deren Wohnung festhielt. Da seine Mutter krankheitsbedingt nicht vor Gericht erscheinen konnte, wird sie sich in einem separaten Verfahren verantworten müssen.

Der Techniker sollte vor etwa einem Jahr in der Hamburger Wohnung der Mutter einen Internetanschluss auf Glasfaser umstellen, wobei es aber zu einem Konflikt während der Ausführungen der Arbeiten kam. Nach Feststellungen des Gerichts wurde der Angeklagte „ungehalten“, woraufhin der Mitarbeiter des Unternehmens seinen Auftrag abbrechen und die Wohnung verlassen wollte.

Angeklagter streitet die Tat ab und zeigt keine Reue

Daran hinderte ihn der 55-Jährige allerdings, indem er die Wohnungstür von innen abschloss und den Schlüssel abzog. Gemeinsam mit seiner betagten Mutter sperrte er den Techniker außerdem für etwa 15 Minuten gegen dessen Willen in einem Badezimmer ein. Der Geschädigte rief die Polizei, die ihn dann befreite.

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Zu dem Prozess kam es nur, weil der Beschuldigte und seine Mutter sich gegen von der Staatsanwaltschaft verhängte Strafbefehle über eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wehrten. Laut Gerichtssprecher bestritt der Mann die Vorwürfe und zeigte keine Reue. Wegen Widersprüchen in dessen Angaben und mit Blick auf Zeugenaussagen des Opfers und einer Polizistin sah es das Gericht aber als erwiesen an, dass sich die Vorgänge im Wesentlichen wie angeklagt zutrugen. (afp/mp)

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