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Ein Wohnmobil ist auf der Autobahn 13 unterwegs
  • Das Reisen mit dem Wohnmobil wurde seit Corona immer beliebter. Der wachsende Mietmarkt für Wohnmobile zieht auch Kriminelle an.
  • Foto: Patrick Pleul/picture alliance/dpa

Mann soll Wohnmobil angemietet und verkauft haben – Geldstrafe

Die Masche ist nicht neu: Betrüger mieten Wohnmobile an, geben sie aber nicht wieder zurück, sondern verkaufen sie weiter. Ein 33-Jähriger wurde für einen solchen Fall jetzt in St. Georg verurteilt.

Vor dem Amtsgericht St. Georg ist am Freitag ein 33-jähriger Mann verurteilt worden. Er soll im Januar ein Wohnmobil angemietet und es anschließend verkauft haben. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt.

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Der Mann musste sich wegen Betruges und Vortäuschens einer Straftat verantworten. Am 15. Januar 2020 soll er bei einer Kfz-Firma in Baden-Württemberg ein Wohnmobil im Wert von mindestens 30.000 Euro für eine angebliche Urlaubsreise nach Dänemark angemietet haben. Doch statt damit in den Urlaub zu fahren und es anschließend wieder zurückzugeben, verkaufte er es elf Tage nach dem Kauf, am 26. Januar, über die Internetplattform mobile.de für 32.000 Euro. Für den Verkauf benutzte er gefälschte Papiere.

Anschließend ging der Mann auf ein Polizeirevier in Billstedt und erklärte dort den Beamten, dass ihm das Wohnmobil in der Nacht zuvor geklaut worden sei.

Hamburg: Mann meldete Wohnmobil bei Polizei als gestohlen

Vor Gericht räumte der Angeklagte zwar ein, das Wohnmobil als gestohlen gemeldet zu haben, schwieg aber ansonsten. So konnte ihm nicht nachgewiesen werden, ob und in welchem Umfang er auch an dem Verkauf des Wohnmobils beteiligt gewesen war und ob er die 32.000 Euro aus dem Erlös eingestrichen hat. Vielmehr hielt es das Gericht für denkbar, dass es sich bei dem Mann nur um einen Strohmann handelt, die Hintermänner womöglich die Papiere ausgestellt und die Abwicklung getätigt haben.


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Das Geschäft mit den Wohnmobilen hat während der Corona-Pandemie stark zugenommen. Und damit auch die Betrugsfälle. Immer wieder kommt es vor, dass Wohnmobile von Betrügern angemietet und anschließend verkauft werden. Das Problem: Bei einer solchen Straftat handelt es sich durch die vorangegangene Vermietung nicht um einen klassischen Diebstahl, sondern um Unterschlagung. In einem solchen Fall entscheiden Gerichte häufig zu Gunsten der Käufer. Selbst wenn die entwendeten Wohnmobile also wieder auftauchen, bekommen die Besitzer ihre Fahrzeuge oftmals nicht mehr zurück.

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