Die beiden Angeklagten (2.v.l und M) sitzen vor der Urteilsverkündung in einem Saal des Gerichts.
  • Die beiden Angeklagten (2.v.l und Mitte) sitzen vor der Urteilsverkündung in einem Saal des Gerichts.
  • Foto: picture alliance/dpa | Bernhard Sprengel

Mann in Flüchtlingsheim mit Stange zu Tode geprügelt – lange Haftstrafen

In einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft kam es zu einem heftigen Gewaltausbruch. Ein 61-jähriger Ukrainer starb. Zwei Mitbewohner müssen nun für lange Zeit in Haft.

Wegen tödlicher Schläge und schwerer Misshandlung eines weiteren Ukrainers (66) in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Hamburg zwei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt.

Ein 51 Jahre alter Angeklagter muss für zwölf Jahre ins Gefängnis, ein 44 Jahre alter Mitangeklagter für elf Jahre. Die Große Strafkammer sprach die beiden Aserbaidschaner am Montag wegen Totschlags sowie versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Hamburg: Ukrainer stirbt nach Attacke von Mitbewohnern

Die vier Männer teilten sich eine Dreizimmerwohnung in einer Flüchtlingsunterkunft in Ohlsdorf. Am Abend des 16. Februars 2023 kam es zu einem Streit zwischen den beiden Angeklagten und dem 61-jährigen Ukrainer. Den Anlass oder die Gründe für den Streit konnte das Gericht nicht klären, wie die Vorsitzende Richterin sagte. Alle vier Männer waren erheblich alkoholisiert.

Die Angeklagten hätten den 61-Jährigen in dessen Zimmer mit einer Metallstange auf Kopf und Oberkörper geschlagen und mit Fußtritten traktiert. Durch den Lärm sei der 66-Jährige wach geworden. Er habe versucht, den 51-jährigen Angeklagten an der Schulter wegzuziehen. Daraufhin sei er selbst geschlagen und schwer verletzt worden. Nachbarn alarmierten die Polizei, die kurz darauf die beiden Angeklagten festnahm. Der 61-jährige Ukrainer starb wenig später in der Notaufnahme eines Krankenhauses. Sein 66-jähriger Landsmann musste mehrere Tage stationär behandelt werden.

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Die Angeklagten hatten angegeben, dass zuerst die beiden Ukrainer in Streit geraten seien, sie hätten nur schlichten wollen und seien dabei selbst angegriffen worden. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben. Die Kammer sei dagegen uneingeschränkt der Aussage des 66-jährigen Nebenklägers gefolgt, erklärte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/vd)

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