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Ziemlich flauschig und ziemlich gefährlich: Ein junger Löwe hockt im Gehege im Zoo Hannover.
  • Ziemlich flauschig und ziemlich gefährlich: Ein junger Löwe hockt im Gehege im Zoo Hannover.
  • Foto: dpa | Julian Stratenschulte

Löwin bei Berlin entlaufen: Darf ich eigentlich Raubkatzen als Haustiere halten?

Eine in Berlin oder Brandenburg entlaufene Löwin hat beide Bundesländer am Donnerstag ordentlich auf Trab gehalten. Ein Video aus der Nacht hat das Tier gezeigt, doch selbst nach mehr als zehn Stunden gab es keine weitere Spur. Es könnte aus privater Haltung entlaufen sein – ist das aber überhaupt erlaubt? Und könnte hier in Hamburg ein ähnlicher Fall passieren?

Weder der Berliner Tierpark noch der Zoo der Hauptstadt vermissen aktuell eine Löwin. Darauf haben die beiden Einrichtungen am Donnerstag hingewiesen, nachdem der Fall des entlaufenen Raubtiers bei Kleinmachnow (Landkreis Potsdam-Mittelmark) bekannt geworden war.

Löwen als Haustiere: So ist die Regelung in Hamburg

Grundsätzlich ist es möglich, Löwen als Haustier zu halten – ein generelles Verbot gibt es in Deutschland nicht. Jedes Bundesland legt selbst fest, welche Bestimmungen hierbei gelten. Teilweise müssen gefährliche oder exotische Tiere gemeldet werden, teilweise ist nicht einmal dies notwendig.

Wer sich in Hamburg ein gefährliches oder exotisches Haustier zulegen möchte, benötigt dafür eine Genehmigung. Halter:innen müssen der Hansestadt „Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere“ nachweisen und beweisen, „dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht“. Das geht aus dem „Hamburgischen Gefahrtiergesetz“ hervor. Verstöße können teuer werden: Bis zu 50.000 Euro Geldbuße drohen.

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Als gefährlich gelten in Hamburg Tiere, die „Menschen oder andere Tiere erheblich verletzen oder töten können“. Für Schleswig-Holstein gilt laut Landesnaturschutzgesetz eine ähnliche Regelung: „Die Haltung von Tieren wild lebender Arten, die Menschen lebensgefährlich werden können, insbesondere von Tieren aller großen Katzen- und Bärenarten, Wölfen, Krokodilen und Giftschlangen ist unzulässig. Die zuständige Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen.“

In Brandenburg hingegen ist die Haltung einer Raubkatze erlaubt – ohne rechtliche Einschränkungen. Ein Gesetz, das den Umgang mit gefährlichen Tieren regelt, gibt es nicht. In Berlin wiederum ist über die „Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten“ festgelegt, dass Großkatzen aller Art, genau wie Pumas, Geparden oder Wölfe, nicht zuhause gehalten werden dürfen. Auch in der Hauptstadt werden bei Verstößen bis zu 50.000 Euro Bußgeld fällig.

Tierschützer:innen mahnen: Einheitliche Gesetze notwendig

„Vorfälle wie diese ließen sich vermeiden, wenn es endlich bundesweit einheitliche Regelungen in Bezug auf die Privathaltung und den Handel von exotischen Tierarten geben würde. Es gibt schlichtweg Tierarten, die nicht für die private Haltung geeignet sind“, sagte Nadine Ronco Alarcón von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. 

Oft kommen die Tiere nicht auf legalem Wege in die Bundesrepublik. „Die Züchtung von Großkatzen für den Schwarzmarkt und deren private Haltung sind in der gesamten EU ein wachsendes und sehr ernstes Problem“, sagt Loïs Lelanchon, Leiter der Wildtierrettung des International Fund for Animal Welfare (IFAW). „Der wachsende Trend im Handel mit exotischen Wildtieren kann nur seitens der Politik mittels entsprechender gesetzlicher Vorschriften gestoppt werden.“

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