Eine Statue der Justitia mit Waage und Schwert in den Händen (Symbolbild)

Eine Statue der Justitia mit Waage und Schwert in den Händen (Symbolbild). Foto: imago/Jan Huebner

Linke kritisiert: Mobbing von Betriebsräten bleibt in Hamburg meist ungestraft

Sie setzen sich für ihre Kollegen ein – und werden dafür unter Druck gesetzt: Betriebsräte müssen in Unternehmen einiges aushalten. Vielfach müssen sie Mobbing durch ihren Arbeitgeber ertragen. Das ist illegal. Doch wie eine Anfrage der Linken ergab, kommen die Bosse in Hamburg meist ungeschoren davon.

Laut der Senatsantwort auf die Anfrage der Linksfraktion hat die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr lediglich in zwei Fällen Ermittlungen aufgenommen. Einer davon betraf die öffentlich bekannt gewordene Auseinandersetzung im Tierpark Hagenbeck zwischen dem inzwischen abgetretenen Geschäftsführer Dirk Albrecht und dem Betriebsrat.

Linksfraktion: Zu wenig Ermittlungen bei Mobbing von Betriebsräten

Doch selbst dieses Verfahren ist laut Senatsantwort gegen die Zahlung einer Summe von 3000 Euro eingestellt worden. Auch die wenigen Verfahren in den Jahren 2022 und 2021 (insgesamt sieben) sind alle eingestellt worden – aus Sicht der Linken ein schwaches Bild. Zumal sie vor einem Jahr per Antrag in der Bürgerschaft erreicht hatte, dass der Senat sich im Bund dafür einsetzt, die Behinderung von Betriebsratsarbeit zum Offizialdelikt hochzustufen.

„Betriebsräte und Gewerkschaften berichten immer wieder von Mobbing durch Arbeitgeber. Demokratiefeindliches Verhalten von Arbeitgebern ist strafbar – es wird jedoch kaum verfolgt“, kritisiert David Stoop, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Die geringe Anzahl von Ermittlungsverfahren in dieser Sache würden zeigen, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften kein öffentliches Interesse an einer Ahndung hätten.

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Die Leidtragenden, so Stoop, seien die Beschäftigten und damit die gesamte Gesellschaft. „Immer weniger Betriebe sind mitbestimmt und fallen unter einen Tarifvertrag. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung“, so David Stoop.

Besonders ärgerlich sei es, dass der Senat nicht einmal die beschlossenen Fortbildungen im Betriebsverfassungsrecht für Hamburger Staatsanwaltschaften durchführt. Hier müsse dringend nachgebessert werden.

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