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  • Etwas Sicherheit schaffen: Die MOPO beantwortet alle Fragen rund um das Coronavirus in Hamburg. Mit Zusammenhalt und Solidarität kommen wir durch diese Zeit. 
  • Foto: dpa

Leserfragen zu Corona: Infos rund um Geschäftsöffnungen: An wen kann ich mich wenden?

Das Coronavirus hat auch Hamburg und Umgebung fest im Griff. Jeden Tag bekommen wir neue Informationen und Regeln, nach denen wir uns verhalten sollen. Die Verunsicherung steigt. Deswegen möchten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, jetzt dabei helfen, Ihre dringenden Fragen rund um das Coronavirus zu beantworten. Schreiben Sie an coronafragen@mopo.de und wir recherchieren für Sie.

In diesen Zeiten überschlagen sich die Informationen regelrecht: Was in der einen Minute galt, ist in der nächsten schon nicht mehr aktuell. Um Ihnen jetzt ein wenig Sicherheit zu geben, haben wir eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an die Sie Ihre Fragen rund um das Coronavirus in Hamburg und Umgebung richten können: coronafragen@mopo.de.

Coronavirus in Hamburg: Die MOPO beantwortet Ihre Fragen

Wir bemühen uns darum, alle Antworten so schnell und informativ wie möglich zu recherchieren. Die Informationen werden in diesem Artikel gesammelt und fortlaufend aktualisiert. 

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Schauen Sie also gern einmal durch die bereits beantworteten Fragen, ob Ihre vielleicht schon dabei ist. Wir werden uns täglich um eine schnelle Bearbeitung kümmern, einige Anfragen benötigen jedoch etwas Zeit. Hier nun die bisher häufig gestellten Fragen und die Antworten dazu. 

An wen können sich Hamburger bei Fragen rund um Geschäftsöffnungen wenden?

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist zuständig und kann auf Nachfrage behilflich sein, so eine Sprecherin des Hamburger Senats. Die Wirtschaftsbehörde führt eine Tabelle mit allen Geschäftsangeboten, diese wird regelmäßig aktualisiert. Die Kontaktmöglichkeiten finden sie hier.

Ab wann gibt es wieder Geburtsvorbereitungskurse?  

Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse können unter Einhaltung des Mindestabstands auch nach der geltenden Rechtsverordnung in Hebammenpraxen weiter durchgeführt werden. Angebote für Schwangeren-Yoga hingegen bis auf Weiteres nicht.  

Schwangere können sich für alle während der Schwangerschaft auftretenden Fragen und Beschwerden an ihre Hebamme wenden. In der Hanse-Baby-App der Gesundheitsbehörde ist eine Hebammenliste hinterlegt. Dort findet man laufend aktualisiert Hebammen, die man kontaktieren kann. Unter dem Icon Gesundheit und  „Suche dir eine Hebamme“ sind die gewünschten Informationen in der App zu finden. Diese kann kostenlos über den Apple Store oder bei Google Play heruntergeladen werden. 

Darf ich im Park Fußball oder Badminton spielen? 

Die MOPO hat beim Hamburger Senat nachgefragt und folgende Antwort erhalten: „Individualsport ist im öffentlichen Raum (Joggen, Radfahren, Spazierengehen) bis auf Weiteres möglich. Dabei müssen die Abstandsregeln beachtet werden.” Weiterhin sei der Aufenthalt für Personen im öffentlichen Raum alleine sowie in Begleitung der Personen gestattet, die in derselben Wohnung leben, oder in Begleitung einer weiteren Person, die nicht in derselben Wohnung lebt. 

„Mannschaftssport ist demnach auch im Freien aktuell nicht gestattet. Fußball spielen ist möglich, wenn Personen aus einem Haushalt miteinander spielen (beispielsweise Eltern mit Kindern oder Geschwister, die in einem Haushalt leben)”, so der Senat. Auch sei gegen Badminton unter Wahrung der Abstandsregeln in den Erholungspausen nichts einzuwenden. Auch Wassersport sei möglich, sofern Boote oder SUPs nicht über den Steg einer Sportanlage ins Wasser gelassen werden. Weitere Fragen zu den Regeln für Freizeitaktivitäten beantwortet die Stadt Hamburg auch auf ihrer Webseite.

Warum gilt in der Schule keine Masken-Pflicht? 

Ab dem 27. April 2020 werden die Hamburger Schulen stufenweise wieder geöffnet. Zunächst beginnen die Abschlussklassen mit der Vorbereitung auf ihren Schulabschluss. Ab dem 4. Mai folgen die 4. Klassen, die 6. Klassen der Gymnasien und die Oberstufen von Stadtteilen und Gymnasien. Das Tragen einer Maske hält Schulsenator Ties Rabe in der Schule nicht für notwendig, wie er in einem Interview mit dem Sender NDR 90,3 mitteilte. Lediglich für den Schulweg und die Pausen werde eine Maske empfohlen. Aufgrund der halbierten Klassen würden sich in einem Klassenraum maximal zehn bis elf Schüler aufhalten, bei einem solchen Abstand sei eine Maske nicht notwendig.  

Zusätzlich hat die Schulbehörde weitere Maßnahmen für den Infektionsschutz an Schulen eingerichtet. Der Unterricht einer Lerngruppe soll immer im selben Klassenraum stattfinden, damit Schüler nicht kreuz und quer durch das Gebäude laufen müssen „Gruppentische und Gruppenarbeit sind aufgrund der Infektionsgefahr verboten. Die WC-Anlagen sollen zwei Mal am Tag gereinigt werden, Seifenspender und Desinfektionsmittel stets gefüllt bereitstehen”, so die Schulbehörde auf ihrer Webseite. Zudem gebe es gestaffelte Pausenzeiten. Alle Schulen sollen in Zusammenarbeit mit der Behörde ein Hygienekonzept erarbeiten.  

Wird sich das Virus im Sommer zurückziehen?

Etwas Konkretes wisse man dazu noch nicht, sagt die Hamburger Infektiologin Prof. Dr. Marylyn Addo. Aber es gibt Hoffnung, dass die Fallzahlen sinken: „Wir hoffen, dass es besser wird, denn in der warmen Jahreszeit sind die Menschen mehr draußen und nicht mehr so eng zusammen, außerdem mag das Virus keine UV-Strahlen“, so Addo.  

Wie wird mit Reisenden aus Sonderflügen umgegangen?

Hierzu fragte die MOPO bei der Hamburger Gesundheitsbehörde nach. Seit dem 9. April sind Menschen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, dazu verpflichtet, sich nach der Einreise „unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.“ Dies betrifft Reisen auf dem Land-, See- oder Luftweg. Betroffene sollten sich sofort nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen wie Arbeiter, die Güter transportieren, Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften und so weiter.

Am Flughafen gibt es grundsätzlich keine medizinischen Einreiseuntersuchungen. „Bei verschiedenen Epidemien hat sich gezeigt, dass die medizinische Kontrolle bei Einreisenden (Einreisescreening) zu keinem wesentlichen Vorsprung bei der Erfassung potenziell erkrankter Personen führt“, so die Gesundheitsbehörde. Man konzentriere sich auf die Testung und Untersuchung der Menschen, die bereits Symptome aufweisen.

Weiterhin finden mündliche Befragungen statt, wenn der Pilot oder ein Flugbegleiter einer Maschine darauf hinweist, dass sich ein Erkrankter an Bord befinden könnte. „Hierüber wird der Flughafen und dann der Flughafenärztliche Dienst informiert, der dann die jeweiligen weiteren Maßnahmen veranlasst.“ Diese Befragungen fänden in speziell dafür reservierten Räumen direkt am Flughafen statt.

Was gilt für Beerdigungen in Hamburg? 

Lutz Rehkopf, Sprecher der Hamburger Friedhöfe: „Die Zahl der Personen, die an der Beisetzung teilnehmen dürfen, wurde von sechs auf zehn Personen erhöht. Dabei gelten die bekannten Abstandsregeln.” Auf diese Erhöhung haben sich die Hamburger Friedhöfe und die Behörde für Umwelt und Energie vor zwei Wochen geeinigt. Trauerfeiern dürfen aber nach wie vor nicht in Innenräumen, sondern nur im Freien stattfinden. Rituelle Waschungen bei muslimischen Bestattungen sind nur ohne Begleitpersonen möglich und der Leichnam kann nur noch im Sarg beerdigt werden, nicht mehr im Leinentuch. Hamburger Friedhöfe bieten die Möglichkeit, eine Urne kostenlos auf dem Öjendorfer Friedhof zu lagern und die Beerdigung auf die Zeit nach Corona zu verschieben. 

Nach dem nächsten Krisen-Gespräch zwischen der Kanzlerin und den Ministern wird über weitere Lockerungen entschieden. Bestatter Frank Kuhlmann vom Hamburger Bestattungswesen Otto Kuhlmann ergänzt: „Beerdigungen können im engen Familienkreis stattfinden. Die Nähe zum Verstorbenen wird allerdings nicht nur durch verwandtschaftliche Verhältnisse bestimmt, sondern durch menschliche Beziehungen.“ Die Personen müssen also nicht ausschließlich zur Familie gehören. Die Personenzahl kann auch je nach Toleranz des Friedhofs schwanken. Das müsse aber mit dem jeweiligen Friedhof abgesprochen werden.

Darf ich jetzt meine Eltern in Schleswig-Holstein besuchen?

Ja, die Kernfamilie darf besucht werden. Dazu zählen die Eltern und Geschwister. Ein Besuch aus touristischen Gründen ist in Schleswig-Holstein nicht erlaubt, dies gilt auch für den Urlaub bei den Eltern. Nach Angaben der Landespolizei Schleswig-Holstein sind keine Bescheinigungen nötig. Es kann aber durchaus sein, dass Kontrollen stattfinden. Die Sprecherin der Landespolizei Schleswig-Holstein sagte dazu, dass erst einmal geglaubt werden soll, was die Bürger als Einreisegrund angeben. In Hamburg gibt es keine Kontrollen an den Grenzen.  

Trotz Kontaktverbot: Warum gibt es täglich bestätigte Neuinfektionen?

Seit einigen Wochen gilt das Kontaktverbot, in Menschenansammlungen sollte sich also eigentlich niemand mehr mit Corona infizieren. Die Zahlen der Neuansteckungen steigen trotzdem täglich. Die MOPO hat bei der Hamburger Gesundheitsbehörde nachgefragt, wo sich jetzt noch Menschen infizieren könnten.

Abweichend von den geltenden Verordnungen gibt es auch Ausnahmen der Kontaktbeschränkungen. Hierzu gehören beispielsweise Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, bei denen das Risiko für eine Infektion mit Covid-19 höher sei. „Es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass sich in Einzelfällen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten infizieren“, so die Gesundheitsbehörde. In solchen Fällen seien die Einrichtungen dazu aufgefordert, in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

„Hinzu kommt, dass bei nachgewiesenen Infektionen die Erfassung von Kontaktpersonen erfolgt – das können zum Beispiel die Familie oder Arbeitskolleginnen und -kollegen sein.“ Auch diese würden dann eventuell positiv getestet und könnten zu Neuinfektionen beitragen. „Generell gilt aber: Die Zahl der Genesenen nimmt weiter kontinuierlich zu und übersteigt bereits seit einiger Zeit die Zahl der aktiv infizierten Personen in Hamburg“, teilt die Gesundheitsbehörde mit.

Was passiert bei einem Genesenen, wenn er erneut mit Coronaviren in Kontakt kommt?

Die gebildeten Antikörper erkennen körperfremde Stoffe, die im Körper nichts zu suchen haben. Sie binden eben solche, Fresszellen werden angelockt und fressen den Feind. Die Betroffenen gelten dann als immun. Im Fall einer SARS-CoV-2-Infektion gibt es allerdings noch viel Forschungsbedarf: Derzeit kann zum Beispiel noch nicht belastbar gesagt werden, ob und wie lange ein solcher Schutz anhält. 

Warum sterben in Deutschland weniger Menschen am Coronavirus als in anderen Ländern?

Zum einen haben wir den Ausbruch des Virus bei uns früher erkannt als andere Länder und konnten so schneller reagieren. In Ländern wie Italien und Spanien lebt man außerdem häufiger generationsübergreifend zusammen, was eine schnellere Ausbreitung bewirken kann – vor allem bei den älteren, gefährdeten Menschen. Zudem werden in Italien hauptsächlich ältere Menschen getestet, die Sterberate fällt somit höher aus, da mehr ältere Menschen an Covid-19 sterben – viele junge Menschen werden nicht getestet, da sie nur leichte Symptome aufweisen.

Ein entscheidender Faktor ist auch die Qualität des Gesundheitswesens, die in Deutschland sehr hoch ist. Sie hängt von der Anzahl der Intensivbetten, der verfügbaren Schutzkleidung und der Ausbildung des Personals ab. Zum Vergleich: Stand 14. April 2020 sind in Deutschland 125.098 Menschen erkrankt, 2969 Menschen sind gestorben, so das RKI. In Italien sind 156.363 Menschen erkrankt, allerdings bereits 19.901 Menschen verstorben. In den USA sind mit 424.514 Menschen mehr als ein Viertel der weltweit Erkrankten zu finden. 20.444 sind bereits verstorben.

Wie verhalte ich mich als Ersthelfer? 

Das Deutsche Rote Kreuz hat einige Tipps herausgegeben, wie sich Ersthelfer während der Corona-Krise verhalten sollten. Die eigene Sicherheit steht natürlich an erster Stelle. Wenn möglich sollte also der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt werden. Wenn näherer Kontakt notwendig sein sollte, sei es wichtig, Mund und Nase des Hilfebedürftigen mit einem Tuch abzudecken und auch das eigene Gesicht zu schützen. Eine wesentliche Erste Hilfe ist es immer, den Notruf 112 zu wählen. Daneben können Ersthelfer den Betroffenen beruhigen und gemeinsam mit ihm auf den Rettungsdienst warten. 

Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sollte aktuell auf die Mund-zu-Mund-Beatmung verzichtet werden. Die Herzdruckmassage ist jedoch möglich. Helferinnen und Helfer sollten außerdem ihre Kontaktdaten an die Einsatzkräfte weitergeben, falls bei der betroffenen Person nachträglich eine Infektion festgestellt wird. Risikopatienten müssen abwägen, inwiefern sie helfen können, ohne sich selbst zu gefährden. Risikopatienten mit Symptomen wird sogar empfohlen, keine direkte Erste Hilfe zu leisten, sondern lediglich unter 112 Hilfen zu organisieren. 

Corona: Wie soll ich mich im Taxi verhalten? 

Hierzu sagt die Stadt Hamburg: „Alle generellen Empfehlungen gelten auch für die Fahrt mit einem Taxi!“ Insbesondere sei, soweit es die räumlichen Verhältnisse zulassen, der Abstand von mindestens 1,50 Metern einzuhalten. Nur wenn dies im Einzelfall ausgeschlossen sei, gelte die vorgeschriebene Kontaktbeschränkung nicht. (Ausnahme gemäß § 3 Abs. 4 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2  vom 2. April 2020). 

Führen Taxifahrer noch Krankenfahrten zum Beispiel zur Dialyse durch? 

Gerade für Krankenfahrten, die nichts mit der aktuellen Pandemie zu tun haben, ist das Taxi unverzichtbar. „Die Fahrgäste, die solche Fahrten brauchen, werden mit Sicherheit ein Taxi finden”, teilte die Hamburger Senatskanzlei auf Anfrage der MOPO mit. Auch die Taxiunternehmen selbst hätten ein hohes Interesse, dass diese Fahrten weiterhin stattfinden. 

Dürfen Taxifahrer hustende oder ihnen krank erscheinende Gäste ablehnen? 

Die Stadt Hamburg sagt hierzu, dass die Vermeidung von Infektionsrisiken für das Fachpersonal der Taxis und für andere Fahrgäste an oberster Stelle stehe. Sie dürfen Fahrgäste also im Zweifelsfall auch ablehnen. 

Darf ich als Hamburger weiterhin meine Familie in Schleswig-Holstein besuchen?

„Für Familien-Besuche im privaten Raum gilt lediglich die dringende Bitte, die Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Sie fallen nicht unter das Verbot der Zusammenkünfte im Sinne der entsprechenden Verordnung“, heißt es von der Landesregierung Schleswig-Holstein. Auch sogenannte „Nachbarschaftshilfe“ bleibt möglich. Unter das Verbot fallen Reisen aus touristischem Anlass und Reisen zu Freizeitzwecken. Eine Einreise zum Besuch der Familie ist grundsätzlich nicht untersagt. Doch auch hier gilt natürlich, den Kontakt auf ein Minimum zu beschränken.

Dürfen mir Freunde beim Umzug helfen?

Ein selbst organisierter Umzug durch die Bewohner und helfende Personen verstößt nach den Angaben der Stadt Hamburg nicht gegen das Ansammlungsverbot. Dort heißt es: „Das kurzfristige Aufeinandertreffen zwecks Übergabe eines Umzugskartons oder ähnlichem ist keine Ansammlung im Sinne der Allgemeinverfügung.“ Die Abstandsregeln sollten trotzdem soweit dies möglich ist eingehalten werden.  

Wie gut schützen Atemschutzmasken? 

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass das Tragen eines Mundschutzes das Risiko einer Ansteckung verhindert. Allerdings könne das Tragen eines Mundschutzes sinnvoll sein, wenn sich eine bereits erkrankte Person im öffentlichen Raum bewegt. Wichtig sei dabei, dass der Schutz korrekt sitzt und bei Durchfeuchtung gewechselt wird. Zudem müssten weiterhin Abstandsregeln eingehalten und die Händehygiene umgesetzt werden, damit der Mundschutz einen wirksamen Effekt erzielen könne.

Geht von Lebensmittel-Einkäufen Gefahr aus? 

Bisher sind dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keine Infektionen mit dem Coronavirus über Lebensmittel bekannt. Eine Übertragung über kontaminierte Lebensmittel oder importierte Produkte wird für unwahrscheinlich gehalten. Dennoch rät das Institut, die Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln wie gründliches Abwaschen der Lebensmittel und häufiges Händewaschen während der Verarbeitung zu beachten. Da die Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden.

Kann eine Antikörper-Spritze helfen? 

Bei einer Immunspende bekommt ein akut kranker Mensch oder nur zur Prävention die Antikörper eines bereits gesunden Covid-19-Patienten gespritzt. Je mehr ehemalige Covid-19-Patienten ein paar Wochen nach der ausgestandenen Krankheit Blut spenden, desto größer würde das Potential. Es deutet vieles darauf hin, dass eine Antikörper-Therapie im Fall des Coronavirus helfen kann, finale Erkenntnisse gibt es aber noch nicht. Den gesamten Artikel lesen hier.

Coronavirus: Ab wann gilt man als „genesen“?

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts gelten Infizierte frühestens 14 Tage nach Beginn ihrer Symptome als genesen. Zudem muss man mindestens 48 Stunden lang symptomfrei sein und zwei negative Untersuchungen aus Abstrichen im Nasenrachenraum mit einem Abstand von 24 Stunden nachweisen. Im Einzelfall kann in enger Absprache von Klinik, Labor und Gesundheitsamt von diesen Kriterien abgewichen werden.

Ab wann bin ich nicht mehr ansteckend?

Wer genesen ist, ist auch nicht mehr ansteckend, kann aber trotzdem noch Coronaviren im Körper haben, erklärt Clemens Wendtner, Chefarzt am Klinikum Schwabing in München, in einem Interview mit der „Zeit“. Beispielsweise können Viren über den Stuhl noch Wochen danach ausgeschieden werden. Diese seien aber nicht mehr infektiös und daher ungefährlich.   

Kann ich mein Home-Office jetzt von der Steuer absetzen?

Entscheidend ist hierbei, ob der Arbeitgeber die Anordnung erteilt hat, dass der Arbeitnehmer aufgrund von Corona nicht mehr zur Arbeit gehen darf. Nur wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, darf das Home-Office bei der Steuer berücksichtigt werden. Außerdem muss der Raum von den anderen Privaträumen getrennt und eindeutig als Arbeitszimmer identifizierbar sein.

„Wird ein Arbeitszimmer zuhause erstmalig aufgrund der Corona-Regelung eingerichtet, so empfiehlt sich eine Dokumentation. Diese sollte auch Gegenstände wie Laptop oder Stuhl für das Homeoffice aufführen, wenn der Arbeitgeber die Mitnahme erlaubt oder angeordnet hat“, rät Prof. Matthias Hiller von der SRH Fernhochschule. Der Nachweis könne auch mit Fotos erfolgen, die an die geschäftliche E-Mailadresse eines Kollegen geschickt werden. Maximal würden sich so 1.250 Euro steuerlich absetzen lassen.

Wie oft muss ich in diesen Zeiten Stoffhandtücher wechseln?

Grundsätzlich wird dazu geraten, Handtücher in Küche und Bad oft zu wechseln. Wegen der Keimbildung raten einige Experten dazu, die Handtücher alle zwei Tage auszuwechseln und bei hohen Temperaturen zu waschen.

Wie lange überleben Viren in der Schmutzwäsche?

Wo genau und wie lange Coronaviren an Gegenständen wie der Kleidung anhaften, ist noch nicht bekannt. Normale Oberbekleidung kann weiterhin bei niedrigeren Temperaturen gewaschen werden, ein spezieller Hygienespüler ist nicht erforderlich. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Maschine selbst regelmäßig gereinigt wird.

Muss ich zu Hause desinfizieren?

Aus Sicht des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) sollten in Privathaushalten Desinfektionsmittel nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden. Es reicht aus, den Haushalt wie gewohnt zu säubern und die Grundregeln der Hygiene einzuhalten. Es müssen keine besonderen Wasch- oder Putzmittel verwendet werden.

Woher kam das Coronavirus eigentlich?

Nach bisherigen Erkenntnissen könnte sich Sars-CoV-2 von einem Tiermarkt in Wuhan aus verbreitet haben, so die „Zeit online“. Dort wurden auch exotische Tiere verkauft. Covid-19 ist eine sogenannte Zoonose – eine Seuche durch einen Erreger aus dem Tierreich. Das Virus könnte sich also über einen noch nicht bekannten Zwischenwirt auf den Menschen übertragen haben. Forscher haben Teile des Virenerbguts von Sars-CoV-2 Erregern zugeordnet, die auch Fledermäuse befallen.

Darum heißen Coronaviren, wie sie heißen

Coronaviren haben eine Membranhülle, wie es sie bei vielen Tier- und Humanviren gibt. In dieser Hülle befinden sich Proteine, die an Keulen erinnern. Unter dem Mikroskop erinnert das gesamte Aussehen an einen Kranz, sodass Forscher den Namen Corona, was im lateinischen für Kranz steht, wählten, so „Spiegel online“. 

Ist man nach einer Erkrankung immun gegen das Coronavirus?

Diese Frage kann derzeit noch niemand sicher beantworten. Grundsätzlich gibt es aber Hoffnung. Menschen die eine Infektionskrankheit durchgemacht haben, beispielsweise Masern oder Röteln, sind danach in den meisten Fällen immun, häufig sogar das ganze Leben über. Einige Viren verändern sich jedoch immer wieder, zum Beispiel Erkältungs- oder Influenzaviren, die jedes Jahr in mutierter Form wieder auftauchen. Das neue Sars-CoV-2 scheint derzeit sehr stabil und damit gut durch einen Impfstoff bekämpfbar zu sein, so die „Süddeutsche Zeitung“. Diese Stabilität könnte auch dazu führen, dass unser Immunsystem dauerhaft Antikörper bildet und eine erneute Erkrankung so nicht mehr möglich ist.

„Wer weiß denn sowas“ und andere TV-Sendungen: Warum sitzen da noch Zuschauer im Publikum?

Stand 26. März: Die ARD-Sendung „Wer weiß denn sowas“ wird nie live übertragen, teilt der NDR auf Anfrage der MOPO mit. Bei den aktuell gezeigten Folgen handelt es sich also um Aufzeichnungen, die vor den Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise entstanden sind. Andere Shows, die live übertragen werden wie „Let’s Dance“ (RTL), „Bingo“ (NDR) oder „Schlag den Star“ (ProSieben) finden ohne Publikum statt.

Was ist weniger ansteckend: Bargeld- oder Kartenzahlung?

Stand 24. März: Bisher sei nicht bekannt, dass sich jemand über Bargeld oder ein Kartenlesegerät mit dem Coronavirus angesteckt hat, heißt es vom Bundesinstitut für Risikobewertung. Grundsätzlich können die Viren durch Niesen oder Husten auf Oberflächen gelangen und eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion sei denkbar, wenn das Virus kurz danach über die Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird. Ob die Zahlung mit Bargeld oder per Karte nun die sichere Variante ist, könne derzeit niemand beurteilen, so ein Sprecher des Instituts.

Wann wird jemand auf Covid-19 getestet?

Stand 24. März: Man wird auf das Virus getestet, wenn man aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und eindeutige Symptome aufweist oder wenn man Kontakt zu einem bereits bestätigten Erkrankten hatte.

Die erste Anlaufstelle für alle Hamburger mit Symptomen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden ist der telefonische Kontakt zum Hausarzt. Wenn dies nicht möglich ist, ist die 116 117 für alle Menschen zuständig, die zusätzlich zu den Symptomen:

  • innerhalb der letzten 14 Tage in direktem Kontakt mit einer bereits positiv getesteten Person waren, oder
  • vom Gesundheitsamt auf die 116 117 verwiesen wurden, weil sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Zur Entlastung der Nummer 116 117 wird ein neues Angebot für Menschen ohne Krankheitssymptome in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern aufgebaut. Die Testungen erfolgen in der Nähe zu medizinischen Einrichtungen unter freiem Himmel, sodass die Krankenhäuser nicht betreten werden. Wer keine Symptome hat, sich aber trotzdem testen lässt, muss bei negativem Ergebnis die Kosten dafür selbst tragen. 

Für Beschäftige in derzeit besonders wichtigen Jobs, die sich in häuslicher Isolation befinden, wird es zusätzliche Testkapazitäten geben. Hierzu werden drei mobile Testeinheiten in Betrieb genommen, die in konkreter Absprache mit den Unternehmen die Testung vor Ort für die Beschäftigten durchführen. Die Testung erfolgt ausschließlich auf Anfrage der Unternehmen. Zu diesen Bereichen zählen insbesondere Beschäftigte der Feuerwehr, Polizei, Schulen und Kitas, medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen der Daseinsvorsorge (z.B. Supermärkte).

Viele Fragen, noch keine Antworten: Umzüge, Baumärkte, Elektrofachhändler, Grenzkontrollen

Stand 24. März: Einige Fragen konnte auch der Senat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten, da sich diese gerade noch in der Klärung befinden. Ob Umzüge noch stattfinden dürfen, ist derzeit noch nicht klar.

Baumärkte dürfen derzeit noch geöffnet haben, da sie vor allem zur Materialbeschaffung zum Beispiel für Handwerker dienen. Viele Hamburger nutzen im Moment die Zeit, ihre Gärten auf Vordermann zu bringen. Eine schöne Idee, aber es sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass nur das Nötigste gekauft wird und die Baumärkte nicht überrannt werden.

Elektrofachhändler mussten bereits schließen, viele Hamburger fragen sich, warum die nicht weiterhin geöffnet haben können, da im Moment viele einen Heimarbeitsplatz einrichten müssen. Diese Frage konnte vom Senat derzeit noch nicht beantwortet werden.

Auch zum Thema Grenzkontrollen äußerte sich der Senat bisher noch nicht, da auch dieses Thema noch in der Klärung ist.

Warum sind die Recyclinghöfe in Hamburg noch geöffnet?

Stand 23. März: Die Recyclinghöfe gelten grundsätzlich, wie auch die Müllabfuhr und die Müllverwertungsanlagen, zur Daseinsversorgung. Die Stadtreinigung bittet aber darum, Recyclinghöfe nur für „unumgängliche Aktivitäten“ – beispielsweise für Umzüge oder Wohnungsauflösungen – zu nutzen. 

„Unsere Erfahrungen dazu sind bislang positiv“, sagte ein Sprecher. Die Kundenzahlen seien rückläufig und Hamburger scheinen auch hier der allgemeinen Aufforderung, zu Hause zu bleiben und nur das nötigste zu erledigen, nachzukommen.

Aber auch die Recyclinghöfe haben Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Ausweise werden beispielsweise nur mit großem Abstand kontrolliert. „Wir möchten unserer Daseinsversorgung für Hamburg so lange wie möglich nachkommen und handeln entsprechend gewissenhaft und zum Schutz aller Beteiligten“, sagte ein Sprecher.

Ist die WhatsApp Nachricht zur Warnung vor Ibuprofen in Zusammenhang mit dem Coronavirus ein Fake?

Stand 23. März: Ja, sagt die WHO. Nach der Verbreitung der Sprachnachricht erklärte die WHO zwar zunächst, dass sie bei Verdacht einer Coronavirus-Infektion von der Einnahme von Ibuprofen ohne ärztlichen Rat abrate. Drei Tage später, am 20. März ruderten die Experten allerdings wieder zurück: „Auf der Basis der heute vorhandenen Informationen rät die WHO nicht von der Einnahme von Ibuprofen ab“, teilte WHO am vergangenen Donnerstag mit.

Hier können Sie unseren Artikel zu dem Thema noch einmal nachlesen:
Nach Fake-Newa zum Coronavirus: Ibuprofen schädlich? WHO rudert zurück

In der WhatsApp Nachricht hieß es, die Wiener Uniklinik habe herausgefunden, dass die Einnahme von Ibuprofen dazu führe, dass sich das Coronavirus schnell vermehre. Die Information sei aber nicht an die Öffentlichkeit gegangen.

Wie wird die Kurzarbeit jetzt geregelt und an wen kann ich mich wenden?

Stand 21. März: Die Regelungen zu Kurzarbeit haben Bund und Länder in der vergangenen Woche überarbeitet: Ab sofort soll es für Unternehmen leichter sein, Kurzarbeit zu beantragen. „Das Ziel von Kurzarbeit ist es, dass der Arbeitgeber entlastet wird und das Arbeitsverhältnis bestehen bleiben kann. So muss niemandem gekündigt werden“, erklärt Martin Helfrich, Pressesprecher der Arbeitsbehörde.

Das Wichtigste: Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Von dort erhalten Arbeitnehmer auch das Kurzarbeitergeld. Es beträgt rund 60 oder 67 Prozent des Nettoeinkommens – je nachdem ob Kinder im Haushalt leben. Arbeitnehmer können sich bei Fragen zur Kurzarbeit außerdem kostenfrei an die Hotline 0800 4 5555 00 wenden.

Kann man irgendwo nachlesen, wie viele der Infizierten wieder gesund sind?

Stand 21. März: Leider nein. Es werden offiziell keine Daten dazu erhoben, ob ein Patient wieder genesen ist. Die Erhebung ist gesetzlich nicht vorgesehen – daher liest man auch in den Medien auch nur etwas über die Zahl der Infizierten. Das Robert-Koch-Institut erklärt hierzu, dass dadurch die ohnehin knappen Ressourcen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unnötig belastet würden, da jeder Fall über Wochen verfolgt werden müsste.

Allerdings könne man zumindest bei den Fällen, bei denen die meisten Angaben ermittelt wurden und die keine schweren Symptome hatten und nicht in ein Krankenhaus eingewiesen wurden, davon ausgehen, dass sie spätestens nach 14 Tagen wieder genesen sind. 

Gibt es eine Übersicht der erkrankten Hamburger verteilt auf die Stadtteile?

Stand 20. März: „Nein, das können wir nicht leisten“, heißt es von Seiten des Senats. Eine offizielle Übersicht über die Erkrankten pro Stadtteil gäbe es nicht.

Wo bekomme ich jetzt die angekündigte Soforthilfe her?

Stand 20. März: Ein zentraler Punkt des Maßnahmenpakets ist die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS), die der Senat zusammen mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) leisten will. Es geht um 2500 Euro für sogenannte Solo-Selbständige, also Ein-Mann-Betriebe. 5000 Euro bekommen Klein-Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Betriebe bis einschließlich 50 Mitarbeiter bekommen 10.000 Euro, solche mit 51 bis 250 Mitarbeitern erhalten 25.000 Euro.

Hier können Sie unseren Artikel noch einmal nachlesen:
Hamburgs Corona-Schutzschirm: Tausende Euro Soforthilfe: Wer jetzt wie viel bekommt

Derzeit befinden sich die Fördermaßnahmen noch in der Abstimmung und sollen am Freitag beschlossen werden. Nach Angaben eines Sprechers der Kulturbehörde wird es ab der kommenden Woche auf hamburg.de/coronavirus Informationen zu den Beantragungen und Ansprechpartner geben.

Was hat eigentlich noch auf – was hat geschlossen?

Stand 20. März (Aktualisiert 23. März): Geöffnet haben weiterhin alle Dienstleister, die in Verbindung zum medizinischen Bereich stehen, darunter fallen unter anderem Physiotherapeuten, Orthopädietechniker und Zahntechniker. Dienstleister aus dem Bereich der Körperpflege wird der Betrieb untersagt. Darunter fallen Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios und Massagesalons. Optiker dürfen weiterhin geöffnet haben. Auch Kioske müssen nicht schließen, da sie Lebensmittel und Zeitungen anbieten.

Die Empfehlung des Gesundheitsamtes: Vorherige Vereinbarung eines Termins, da wo es möglich ist. Weiterhin ist idealerweise ein Abstand von 1,50 Meter einzuhalten.

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Auch Tattoostudios und Sonnenstudios müssen ihre Türen  schließen. Sonnenstudios fallen in den Bereich Wellness, Tattoostudios sind zwar Dienstleister, allerdings ist die Infektionsgefahr nach Angaben des Gesundheitsamtes zu hoch.

Seit Freitag gilt außerdem: Hamburgs Restaurants sollen vorübergehend komplett schließen. Das gab Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher bei der Landespressekonferenz bekannt. Lieferdienste sollen von der Schließung ausgenommen sein. Auch der Außer-Haus-Verkauf von Essen soll weiter erlaubt sein. Bislang durften Restaurants in Hamburg von 6 bis 18 Uhr öffnen.

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