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In diese Haspa-Filiale in Norderstedt wurde spektakulär eingebrochen, Kunden klagten auf Schadenersatz: Nun gab es ein erstes Urteil gegen die Sparkasse
  • In diese Haspa-Filiale in Norderstedt wurde spektakulär eingebrochen, Kunden klagten auf Schadenersatz.
  • Foto: dpa | Marcus Brandt

Kunden verklagen Bank: Urteil gegen die Haspa nach Millionencoup

Im August 2021 waren Täter spektakulär durch die Decke in den Schließfachraum einer Haspa-Filiale in Norderstedt eingebrochen. Viele Kunden fühlten sich zu gering entschädigt – jetzt gibt es ein erstes Urteil.

Niederlage für die Haspa in erster Instanz: Das Landgericht Hamburg hat den Forderungen von drei Kunden nach höherem Schadensersatz stattgegeben. Im August 2021 waren Einbrecher durch die Decke der Filiale in den Schließfachraum eingedrungen und hatten Wertsachen im Millionenwert gestohlen.

Die Bank hatte den Schadenersatz auf 40.000 Euro pro aufgebrochenem Schließfach begrenzt, das wollten mehrere Kunden nicht akzeptieren. Die Sparkasse hafte für den nachgewiesenen Schaden der Schließfachinhaber, stellte die Zivilkammer nun am Donnerstag fest. Sie müsse den drei Kunden Verluste in Höhe von 110.000, 100.000 und 68.000 Euro ersetzen.

Haspa-Millionencoup: Bank hat Schließfächer zu schlecht gesichert

Die Haspa habe ihre Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt, erklärte der Vorsitzende der Zivilkammer, Christoph Ruholl. Sie hätte bei der tresormäßigen Sicherung der Schließfächer den sich fortentwickelnden Stand der Technik berücksichtigen müssen. Das gelte insbesondere für den Bewegungsmelder im Tresorraum. Ein weiteres Versäumnis sei, dass der Tresorraum nicht videoüberwacht gewesen sei. Die Haspa wies diese Einschätzung zurück. Sprecherin Stefanie von Carlsburg erklärte: „Der seitens der Haspa verbaute Premium-Bewegungsmelder gilt bis heute in Fachkreisen als anerkannter Stand der Technik.“

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Viele Kunden fühlten sich von der Bank zu gering entschädigt. „Unsere Kunden wie auch wir sind Opfer von Schwerstkriminellen geworden“, so von Carlsburg dazu. „Der Verlust unserer Kunden macht auch uns betroffen, ist aber entgegen der Auffassung der Kammer nicht von der Haspa zu vertreten.“

Die Schätzungen über die Schadenshöhe gehen weit auseinander: Während Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der die Kläger vertritt, von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro ausgeht, beziffert die Haspa den Schaden auf 11 Millionen Euro. Ein Vertreter der Sparkasse kündigte Berufung gegen das Urteil an. (dpa/mp)

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