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Der Fahrer eines Krankentransporters muss sich wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung verantworten (Symbolbild).
  • Der Fahrer eines Krankentransporters muss sich wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung verantworten (Symbolbild).
  • Foto: imago images/Phototek

Sexuelle Belästigung im Krankenhaus: Angeklagter drückt sich vor Verhandlung

Vor dem Amtsgericht Altona hätte sich am Freitag ein 46-jähriger Mann verantworten müssen: Er soll in seinem Job als Fahrer eines Krankentransporters einer Klinik Patientinnen sexuell belästigt haben. Eine von ihnen soll vor ihm ins Bad geflüchtet sein. Der Angeklagte erschien nicht vor Gericht, entgeht aber nicht der Strafe: Die Richterin erließ einen hohen Strafbefehl.

Die Anklage warf dem 46-jährigen neben sexueller Belästigung auch noch Beleidigung vor. Seinen Job als Krankentransportfahrer für eine Klinik an der Holstenstraße soll er über eine Zeitarbeitsfirma bekommen haben.

Laut Hamburger Staatsanwaltschaft soll er in dieser Funktion am 23. Juni vergangenen Jahres das Zimmer einer Patientin betreten und sie nach ihrem Geburtsdatum gefragt haben. Als diese daraufhin Auskunft gab, soll er geäußert haben: „Jahrgang 78, mhmm… lecker“.

Hamburg: Krankentransportfahrer wegen sexueller Belästigung vor Gericht

Unter dem Vorwand, ihre OP-Narbe in Augenschein nehmen zu wollen, soll er dann ihre Bettdecke angehoben und ihren Intimbereich betrachtet haben.

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Kurz nach diesem Vorfall soll er dann das Zimmer einer anderen Patientin aufgesucht haben. Der 58-jährigen soll er zunächst gesagt haben, sie sei eine schöne Frau mit schönen Beinen. Dann soll er laut Anklage übergriffig geworden sein und ihr über das Haar und die Körperseite gestrichen haben. Die Frau war zwei Tage zuvor an der Hüfte operiert worden und stand noch unter dem Einfluss von Schmerzmitteln. Trotzdem raffte sie sich auf und rannte fluchtartig – verfolgt von dem Angeklagten – in das Badezimmer.

Der Angeklagte erschien nicht zu dem Gerichtstermin. Die Richterin erließ in Abwesenheit einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen á 10 Euro gegen ihn. Ein Strafbefehl ist ein Urteil nach Aktenlage, wobei zugunsten des Angeklagten immer ein „fiktives Geständnis“ angenommen wird. (jek/mwi)

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