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  • Foto: Daniel Bockwoldt/picture alliance/dpa

Kontaktbeschränkungen, Bars und Freibad: Was jetzt in Ihrem Bundesland gilt

16 Bundesländer mit 16 Wegen raus aus den Corona-Beschränkungen. Die Bundesregierung hat die Lockerungen in die Hände der einzelnen Ministerpräsidenten gelegt. Wir haben eine Übersicht der wichtigsten Lockerungen in Deutschland erstellt.

Deutschlandweit werden die Regeln in der Corona-Pandemie spürbar gelockert. Wie, wann und mit welchem Tempo bestimmen die einzelnen Bundesländer in vielen Bereichen selbst.

Allerdings gibt es eine allgemeine „Notbremse“. Diese sieht vor, dass wieder Beschränkungen eingeführt werden, sollte es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen geben.

Corona-Lockerungen in Deutschland: Hamburg

  • Spielplätze, Museen, Ausstellungen und Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten sind geöffnet
  • Hamburger Senat gibt grünes Licht für Autokinos
  • Gottesdienste mit Hygienekonzepten sind erlaubt, Trauerfeiern in größerem Kreis möglich
  • 800 Quadratmeter-Regel ist gekippt für Geschäfte, pro zehn Quadratmeter darf sich ein Kunde aufhalten
  • Sport im Freien ist erlaubt unter Bewahrung der Abstandsregeln
  • Kontaktbeschränkungen werden auf zwei Haushalte gelockert, allerdings maximal zehn Personen
  • Gaststätten, Restaurants und Cafés dürfen mit strengen Hygienekonzepten öffnen, Bars werden derzeit geprüft 
  • Hotels können Gäste empfangen mit 60-prozentiger Auslastung
  • Besuchszeiten in Alten– und Pflegeheimen gelockert auf eine Stunde pro Woche für eine feste Bezugsperson
  • Personen aus einem Schengen-Staat müssen nach Einreise nicht in 14-tägige Quarantäne
  • Freibäder dürfen öffnen
  • bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen ohne Mindestabstand
  • Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen

Corona-Lockerungen in Deutschland: Schleswig-Holstein

  • Zweitwohnbesitzer dürfen wieder zu ihrem Wohnort reisen
  • Touristen dürfen wieder einreisen, Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt (außer an Pfingsten)
  • Kontaktarmer Sport wie Surfen ist erlaubt 
  • Museen, Botanische Gärten und Zoos öffnen wieder
  • Gastronomie und Hotels dürfen seit dem 18. Mai wieder Gäste empfangen, allerdings mit Hygieneauflagen
  • Kinos und Spielhallen seit dem 18. Mai wieder geöffnet
  • Veranstaltungen bis zu 50 Personen möglich, zum Beispiel kulturelle Lesungen
  • Restaurants und Bars haben geöffnet
  • Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf Weiteres geschlossen
  • mehrere Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich im privaten und öffentlichen Raum treffen
  • Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.

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Corona-Lockerungen in Deutschland: Niedersachsen

  • Zweitwohnbesitzer dürfen wieder zu ihrem 2. Wohnsitz
  • Öffnung der Gastronomie, eine Reservierung ist notwendig, nur 50 Prozent Auslastung, Bars haben noch zu
  • seit dem 11. Mai dürfen Touristen wieder in Ferienwohnungen und auf Campingplätze
  • eine Ferienwohnung darf nur einmal alle sieben Tage neu vermietet werden
  • seit dem 25. Mai dürfen Hotels und Freizeitparks eingeschränkt wieder öffnen, auch Freibäder dürfen wieder öffnen
  • Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen
  • Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.

Corona-Lockerungen in Deutschland: Mecklenburg-Vorpommern

  • seit dem 9. Mai öffnet die Gastronomie zwischen 6 und 21 Uhr, Bars müssen noch geschlossen bleiben
  • Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen können wieder Gäste empfangen
  • Großveranstaltungen bis zu 75 Personen im Innenbereich und 75 Personen im Außenbereich sollen ab dem 18. Mai wieder möglich sein
  • ab 25. Mai dürfen Touristen aus allen Bundesländern wieder in Hotels und Ferienwohnungen
  • Freibäder können wieder öffnen, Freizeitparks bleiben noch zu
  • Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen
  • Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.

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Corona-Lockerungen in Deutschland: Hessen

  • seit dem 9. Mai können die Universitäten wieder Präsenzveranstaltungen anbieten, viele setzen aber weiterhin auf ein digitales Semester
  • ebenfalls seit 9. Mai können Theater, Opern, Kinos und Museen öffnen (viele brauchen aber noch länger wegen Erarbeitung von Hygienekonzepten)
  • Großveranstaltungen bis 100 Leute sind erlaubt, solange Abstandsregeln eingehalten werden können – unter bestimmten Voraussetzungen auch mit höheren Teilnehmerzahlen
  • Restaurants und Hotels dürfen öffnen, genauso wie Bars. Voraussetzung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern
  • für Freibäder ist die Wiedereröffnung noch unklar, Freizeitparks können wieder öffnen
  • Im öffentlichen Raum dürfen Angehörige von zwei Haushalten unterwegs sein
  • Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.

Corona-Lockerungen in Deutschland: Bayern

  • Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben, enge Familie und eine Person außerhalb des Haushalts dürfen besucht werden
  • Tierparks, Museen und Bibliotheken dürfen mit Auflagen öffnen
  • Biergärten und Gastronomie dürfen wieder öffnen, für Bars gibt es noch keine Perspektive
  • Versammlungen und Gottesdienste bis 50 Personen erlaubt
  • Freizeitparks dürfen wieder öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni
  • Im öffentlichen und privaten Raum dürfen Angehörige von zwei Haushalten unterwegs sein
  • Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt

Corona-Lockerungen in Deutschland: Baden-Württemberg

  • Lockerung der Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte
  • Gaststätten dürfen wieder öffnen, genauso wie Kneipen und Bars
  • Ferienwohnungen und Campingplätze sind wieder offen, allerdings ohne Wellnessbereiche
  • Hotels und Freizeitparks  sind wieder offen 
  • Spaß- und Freizeitbäder nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht offen
  • ab 6. Juni sollen Freibäder für Besucher öffnen
  • In privaten Räumen dürfen bis zu zehn Menschen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Bei Verwandten und Angehörigen des gleichen Haushalts sogar mehr Menschen. In der Öffentlichkeit darf man nur mit einem anderen Angehörigen eines anderen Haushalts unterwegs sein (bis 15. Juni)
  • Fitnessstudios dürfen seit Dienstag wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen nun wieder in Hallen trainieren

Corona-Lockerungen in Deutschland: Thüringen

  • Restaurants, Gaststätten, Campingplätze sowie Ferienwohnungen, -häuser und Hotels können wieder öffnen, genauso wie Bars
  • Regelungen zum Ausschank alkoholischer Getränke treffen die Kommunen eigenständig
  • Großveranstaltungen ab 1.000 Personen bis 31. August im Innenbereich wird es nicht geben
  • Thüringens Landkreise entscheiden selbstständig über zum Beispiel Tattoo-Studios, Sportbetriebe, Bars, Diskotheken, Kinos etc.
  • in den Thüringer Gefängnissen sollen spätestens Ende Mai wieder Besuche möglich sein
  • Freibäder können wieder öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie
  • Draußen und drinnen dürfen sich Mitglieder von zwei Haushalten treffen
  • Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können in Hallen zurückkehren.

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Corona-Lockerungen in Deutschland: Nordrhein-Westfalen

  • Sport ist wieder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportarten erlaubt, Reitsport ist als einzige Sportart auch in geschlossenen Anlagen und Hallen zulässig
  • Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, genauso wie Ferienwohnungen und Campingplätze
  • Gaststätten haben geöffnet, Bars müssen meist geschlossen bleiben, es wird im Einzelfall entschieden
  • Fitnessstudios haben wieder geöffnet, Duschen sind geschlossen und zwischen den Geräten gibt es einen Mindestabstand 
  • ab 30. Mai Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen erlaubt
  • Freibäder dürfen wieder öffnen, der Mindestabstand gilt auch im Schwimmbecken
  • ab dem 30. Mai öffnen Hallenbäder, Spaßbäder, Thermen und Wellness-Einrichtungen 
  • ab dem 11. Mai sind kleinere Konzerte und öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel zulässig
  • ab dem 30. Mai sollen Fachmessen und Fachkongresse in beschränktem Rahmen möglich sein
  • eine Gruppe mit bis zu zehn Personen darf in der Öffentlichkeit unterwegs sein

Corona-Lockerungen in Deutschland: Rheinland-Pfalz

  • Unterricht an Musikschulen wieder für maximal drei Personen erlaubt, ausgenommen ist Gesangsunterricht
  • Museen und Galerien sind wieder zugänglich
  • Restaurants, Cafés und Gaststätten und Bars können öffnen, drinnen und draußen von 6 bis 22 Uhr, Bedingungen sind Reservierung und Kontaktnachverfolgung, Essen und Trinken kann wieder an der Theke abgeholt werden
  • Hotels, Ferienhäuser und Jugendherbergen wieder offen
  • ab dem 27. Mai dürfen Fitnessstudios und Freibäder öffnen, genauso wie Flohmärkte unter freiem Himmel
  • Freizeitparks öffnen ab dem 10. Juni
  • Saunas und Hallenbäder sollen ab dem 10. Juni wieder zugänglich sein, auch Freizeitparks und Innenbereiche von Zoos dürfen ab dem 10. Juni wieder öffnen
  • Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen
  •  Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist wieder möglich

Corona-Lockerungen in Deutschland: Sachsen

  • Kundgebungen sollen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt sein
  • Gottesdienste sind erlaubt, die bisherige Begrenzung auf 15 Personen entfällt 
  • Biergärten, Kneipen, Gaststätten, Ferienwohnungen und Hotels können in Sachsen wieder öffnen, ohne Auslastungsgrenze 
  • Theater, Opern, Kinos und Konzertveranstalter haben seit 18. Mai wieder offen 
  • immer noch gilt ein Besuchsverbot in Krankenhäusern, ausgenommen in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Ferienwohnungen und Campingplätze sind wieder offen
  • Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen unter Vorlage eines Hygienekonzepts
  • es können sich zwei Haushalte treffen
  • Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.

Corona-Lockerungen in Deutschland: Sachsen-Anhalt

  • als einziges Bundesland erlaubt Sachsen-Anhalt, dass sich fünf Personen außerhalb des Haushalts treffen dürfen
  • Ferienhäuser dürfen ab dem 15. Mai, Restaurants ab dem 22. Mai wieder öffnen, Hotels stehen noch nicht fest
  • Gaststätten dürfen wieder öffnen unter strengen Auflagen, genauso wie Bars
  • Freibäder und Freizeitparks können wieder öffnen
  • Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden
  • Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen

Corona-Lockerungen in Deutschland: Berlin

  • Restaurants und Cafés können unter strengen Auflagen bis 22 Uhr öffnen
  • Bars und Kneipen dürfen auch wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen
  • Sportvereine können ihren Trainingsbetrieb wieder in kleinen Gruppen aufnehmen
  • Versammlungen in geschlossenen Räumen bis 50 Teilnehmer sind erlaubt
  • Berliner Hotels können wieder Gäste empfangen, genauso wie Ferienwohnungen und Campingplätze
  • Veranstaltungen in Theater-, Konzert und Opernhäusern dürfen bis 31. August nicht stattfinden
  • unter Auflagen dürfen Frei- und Strandbäder wieder öffnen
  • Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht
  • Seit Dienstag dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.

Corona-Lockerungen in Deutschland: Brandenburg

  • Lockerung der Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte
  • Restaurants und Cafés können wieder öffnen, Bars bleiben geschlossen
  • Versammlungen im Freien mit bis zu 50 Teilnehmern sind erlaubt
  • am 25. Mai folgen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
  • es gibt noch keinen Fahrplan für die Öffnung der Kitas über den Notbetrieb hinaus
  • das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe ist wieder erlaubt – möglichst ohne Körperkontakt
  • Freizeitparks und Freibäder sind wieder offen
  • Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen
  • Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen

Corona-Lockerungen in Deutschland: Saarland

  • Gastronomie darf wieder öffnen, mit Sicherheits- und Hygienekonzepten, genauso wie Bars
  • Sportstätten, Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen wieder öffnen, genauso wie Kinos
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Pflege-, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser sollen stufenweise zum Regelbetrieb zurück
  • Personen aus einem Schengen-Staat müssen nach Einreise nicht in 14-tägige Quarantäne
  • Öffnungen im kulturellen Bereich sollen noch etwas Zeit brauchen
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder geöffnet
  • Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) fordert Abschaffung der Grenzkontrollen nach Frankreich sowie Stichproben gemeinsam mit der französischen Polizei
  • Freibäder können am 8. Juni wieder öffnen, Freizeitparks sind noch geschlossen
  •  Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen – auch in Gaststätten.
  • Sport treiben in Hallen ist erlaubt – im Fitnessstudio und beim Vereinssport.

Corona-Lockerungen in Deutschland: Bremen

  • Gastronomie, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, Bars bleiben weiterhin geschlossen
  • Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleiben weiterhin bestehen
  • Notbetreuung wird ausgeweitet, soll aber auf ein notwendiges Maß reduziert bleiben
  • Kontaktloser Sport und Gottesdienste sind erlaubt
  • Sporthallen und Fitnessstudios sind offen
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 Leuten bleiben bis Ende August verboten
  • die ersten Freibäder können öffnen,ab 15. Juni bei Vorlage eines Hygienekonzepts können alle Freibäder öffnen
  • Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt.
  • Bei Veranstaltungen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.
  • Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

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