Schwangerschaftsabbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland laut Strafgesetzbuch nur unter bestimmten Voraussetzungen legal (Symbolbild). Foto: picture alliance / epd-bild | Heike Lyding

Kommt §218 endlich weg? Hamburger Ärzte fordern legale Abtreibungen

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Wer in Deutschland abtreibt, begeht eine Straftat – nur unter bestimmten Bedingungen ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Um die Abschaffung des entsprechenden Paragrafen 218 gab es in der vergangenen Legislaturperiode viele Debatten, doch nach dem Ampel-Aus wurde nicht mehr darüber abgestimmt. Jetzt fordert die Hamburger Ärztekammer auf dem Deutschen Ärztetag eine Streichung aus dem Gesetzbuch – und erhält dafür großen Zuspruch von den Kollegen.

Die Hamburger Ärztekammer fordert, eine zeitgemäße Anpassung des Abtreibungsrechts zügig umzusetzen. Dafür haben sie einen Antrag auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig gestellt. Der Gesetzgeber soll tätig werden und Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch unter Beibehaltung der Beratungspflicht für betroffene Frauen außerhalb des Strafgesetzbuches treffen, heißt es darin. Der Antrag wurde vom Ärztetag mehrheitlich angenommen.

Aktuell steht im Paragraf 218 eine Art Kompromiss: Eine Abtreibung ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, weil laut Grundgesetz das ungeborene Leben geschützt werden muss. Sie ist aber nicht strafbar, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfindet und die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.

Hamburger Ärztekammer über Schwangerschaftsabbruch

„Wenn eine Handlung im Strafrecht verortet ist, erzielt das allein schon eine Wirkung. Sie wird als rechtswidrig, unmoralisch und gesellschaftlich nicht akzeptiert wahrgenommen“, sagte Kammer-Vizepräsidentin Dr. Birgit Wulff. „Für uns ist es daher wichtig, Abbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zu entkriminalisieren und so die Situation der Schwangeren und der sie betreuenden ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu verbessern.“

In der vergangenen Legislaturperiode wollten SPD und Grüne mit einem sogenannten Gruppenantrag neu über den Paragrafen entscheiden. Solche Anträge werden bei ethisch komplexen Fragen über Lagergrenzen hinweg gestellt. In der Regel müssen sich die Abgeordneten bei einer Abstimmung dann nicht an der Linie ihrer Fraktion orientieren, sondern entscheiden ganz frei.

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Nach dem Ampel-Aus schaffte es der Antrag jedoch nicht mehr auf die Tagesordnung im Bundestag. Die Union hielt nichts von dem Vorstoß, weshalb ein erneuter Anlauf unter Schwarz-Rot als unwahrscheinlich gilt.

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