Abschaffung von Paragraf 219a: Warum Kristina Hänel trotzdem weiterkämpft
Kleiner Paragraf, großer Triumph: Seit Jahren kämpft Ärztin Kristina Hänel gegen das umstrittene „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, festgeschrieben in Paragraf 219a. Die Ampel will den Paragrafen nun abschaffen. Warum die Ärztin trotzdem noch lange nicht am Ziel ist, hat Hänel der MOPO erzählt.
„Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Ampel-Koalitionsvertrag. Ein politischer Schritt, für den Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel die vergangenen vier Jahre fast unentwegt gekämpft hat. Wie geht es ihr nach dem Erfolg? „Ich war sehr erleichtert, als gestern der Koalitionsvertrag öffentlich wurde“, sagt Hänel: „Ich hatte damit gerechnet, aber schwarz auf weiß sah es dann doch noch mal anders aus. Wir haben Sekt getrunken.“
Kleiner Paragraf, großer Triumph: Seit Jahren kämpft Ärztin Kristina Hänel gegen das umstrittene „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, festgeschrieben in Paragraf 219a. Die Ampel will den Paragrafen nun abschaffen. Warum die Ärztin trotzdem noch lange nicht am Ziel ist, hat Hänel der MOPO erzählt.
„Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Ampel-Koalitionsvertrag. Ein politischer Schritt, für den Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel die vergangenen vier Jahre fast unentwegt gekämpft hat. Wie geht es ihr nach dem Erfolg? „Ich war sehr erleichtert, als gestern der Koalitionsvertrag öffentlich wurde“, sagt Hänel: „Ich hatte damit gerechnet, aber schwarz auf weiß sah es dann doch noch mal anders aus. Wir haben Sekt getrunken.“
Ärztin Kristina Hänel wurde für Information über Abtreibung angezeigt
Hänel hatte selbst lange auf ihrer Praxis-Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert und wurde immer wieder von Abtreibungsgegner:innen dafür angezeigt, musste „Mahnwachen“ von Abtreibungsgegner:innen vor ihrer Praxis erleben. Auch gegen diese „Gehsteigbelästigungen“ sollen „wirksame gesetzliche Maßnahmen“ getroffen werden, verspricht die Ampel.
Was bedeutet die Abschaffung von Paragraf 219a im Strafgesetzbuch für die Frauen und Ärzt:innen in Deutschland? „Sie werden in Zukunft wieder ihre Informationen ins Netz stellen können wie alle anderen Ärzt:innen auch zu allen anderen Themen“, sagt Hänel: „Die ungeheure Belastung, die durch die Rechtsunsicherheit bestanden hat, fällt weg. Das wird sich auch auf Forschung, Lehre und die Ausbildung auswirken.“
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Tatsächlich soll nicht nur der „219a“ abgeschafft werden, sondern Schwangerschaftsabbrüche sollen auch Teil der ärztlichen Aus- und Fortbildung werden. Weitere Neuerung: Kosten für Verhütungsmittel sollen in Zukunft von den Krankenversicherungen getragen werden.
ProFamilia in Hamburg fordert Abschaffung von Paragraf 218
Auch Kersten Artus, Vorstandsvorsitzende des ProFamilia-Landesverbands Hamburg, begrüßt die Abschaffung des Paragrafen und sagt gegenüber der MOPO: „Für Frauen bedeutet es eine Verwirklichung von Patientinnenrechten und auch Ärzt:innen können ihre Rechte besser nutzen. Das ist in vielerlei Hinsicht ein Befreiungsschlag, aber eben noch keine Entkriminalisierung.“ Artus fordert: „Auch Paragraf 218 muss endlich abgeschafft werden.“ Dieser Paragraf besagt, dass Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Woche in Deutschland strafbar sind.
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Ist Hänel am Ziel? Nein, sagt die Medizinerin: „Auf dem Weg zu wirklicher Gleichberechtigung ist ja auf vielen Gebieten noch ein weites Stück zu gehen. Die Abschaffung des 219a ist ein wichtiger Schritt, aber sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung erfordern noch mehr Schritte.“