Unterstützer des Hamburger Zukunftsentscheid können sich freuen: Hamburger haben mit Ja gestimmt.

Unterstützer des Hamburger Zukunftsentscheids können sich freuen: die Hamburger haben mit Ja gestimmt. Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Klima-Beben! Hamburg hat Ja gesagt – was jetzt passiert

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Beben im Hamburger Klimaschutz! Hamburger und Hamburgerinnen haben Ja zum Zukunftsentscheid gesagt: Die Stadt soll Tempo zulegen und schon 2040 klimaneutral sein. Die MOPO erklärt, was jetzt die nächsten Schritte sind.

  • Es wird ernst: Senat und Bürgerschaft sind an das Ergebnis des Volksentscheids gebunden und der neue Entwurf des Klimaschutzgesetzes muss innerhalb eines Monats in Kraft treten. Dazu muss der Senat das Gesetz ausfertigen. Danach wird es im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht – und gilt.

Neues Klimaschutzgesetz in Hamburg: Ab 2026 wird es umgesetzt

  • Neben dem Klimaschutzgesetz, das den rechtlichen Rahmen bietet, wird auch der Hamburger Klimaplan angepasst, in dem die Strategie zum Erreichen der Klimaziele festgelegt wird. Das passiert allerdings erst 2027, wenn er ohnehin fortgeschrieben wird. Hier werden die jährlichen Sektorenziele für die Bereiche private Haushalte, Gewerbe, Industrie und Verkehr nun bis 2040 und nicht wie bisher bis 2045 festgelegt. Der Klimaplan wird anschließend wie gehabt alle vier Jahre fortgeschrieben.

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  • Das Gesetz wird aber schon ab 2026 praktisch umgesetzt: Ab dann gelten jährliche Jahresbudgets für den CO2-Ausstoß der Stadt, die nicht überschritten werden dürfen. Zum 30. Juni muss die Umweltbehörde dem Senat auch die erste Schätzbilanz vorlegen (noch für das Jahr 2025). Die nächste Schätzbilanz für das Jahr 2026 wird dann im Juni 2027 fällig und so weiter.

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Hamburg: Senat muss regelmäßig nachjustieren

  • Wurde ein Jahresziel gerissen und zu viel CO2 ausgestoßen, muss der Senat innerhalb von fünf Monaten Sofortmaßnahmen beschließen, die die Stadt wieder auf Kurs bringen sollen. Der Klimabeirat kann Maßnahmen vorschlagen, doch welche es genau werden, obliegt der Landesregierung. Diese Maßnahmen waren der Knackpunkt der vorangegangen Debatte um den Zukunftsentscheid, da Kritiker bei zu scharfen Regelungen eine Überforderung der Bürger und negative Auswirkungen für Hamburgs Wirtschaft befürchten. Im neuen Gesetzestext ist festgelegt, dass die Maßnahmen sozialverträglich sein müssen. Wie genau sie gestaltet werden, ist aber offen. Die ersten Sofortmaßnahmen könnten 2027 kommen, falls dann anhand der Schätzbilanz herauskommt, dass Hamburg sein CO2-Jahresbudget für 2026 überschritten hat.

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  • Die Ausnahme: Wenn Hamburg eine erforderliche Maßnahme zur CO2-Reduktion nicht beschließen kann, weil sie Bundes- oder EU-Recht betrifft, entfällt die Pflicht für Hamburg. Die Stadt muss also nichts ausgleichen, was sie nicht selbst verantworten kann.
  • Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass Hamburg seine CO2-Emissionen gegenüber 1990 bis 2040 um 98 Prozent reduziert. Hat die Stadt das nicht geschafft, kann geklagt werden.

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