Kinder streiten – ein Vater schlägt den anderen krankenhausreif
Zuerst stritten die Kinder, dann griff ein Vater den anderen an: Ein 34-Jähriger muss sich am Mittwochmorgen vor dem Amtsgericht St. Georg wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Mit dem Prozess wehrt sich der Angeklagte gegen einen vorherigen Strafbefehl.
Der Vorwurf gegen den 34-jährigen Y. lautet: Vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Der Angeklagte soll am 28. Juni 2022 gegen 8.05 Uhr morgens den Geschädigten A. vor einem Kindergarten in der Sievekingsallee angegriffen haben. Zuvor hätten sich die Kinder der beiden Männer gestritten.
34-Jähriger wehrt sich gegen Strafbefehl
Als A. nach dem Angriff zu Boden ging, soll ihm Y. ins Gesicht getreten haben. Dabei habe Y. den Geschädigten als „Hurensohn“ beleidigt und habe gedroht, ihn zu töten. Bei dem Angriff verlor A. kurzzeitig das Bewusstsein. Später wurde ein Augenhöhlenbodenbruch und eine Fraktur des rechten Ringfingers bei dem Geschädigten festgestellt.
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Y. erhielt einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde – gegen diesen Strafbefehl wehrt sich der 34-Jährige nun. Der Prozess gegen Y. beginnt am Mittwochmorgen um 10.30 Uhr vor dem Amtsgericht St. Georg. (mp)