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Die beiden angeklagten Ärzte
  • Die beiden angeklagten Ärzte wollen Freisprüche erreichen.
  • Foto: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Kind stirbt nach OP in Hamburg: Wieder kein Urteil! Richterin findet klare Worte

Im Prozess um den Tod eines Neunjährigen nach einer Routine-Operation ist das Urteil gegen zwei Ärzte erneut verschoben worden. Das verstorbene Kind wäre inzwischen 25 Jahre alt, so lange liegt die Tragödie bereits zurück.

„Ein Verteidiger ist an Corona erkrankt“, teilte die Vorsitzende Richterin am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg mit. Außerdem wollen die Verteidiger – nach einem Jahr Prozessdauer – überraschend noch einen Techniker als Zeugen laden. Die Richterin setzte daraufhin drei weitere Verhandlungstage an.

Der Junge war 2007 in einer Harburger Praxis an der Nase operiert worden, um seine Atmung zu verbessern. Im Aufwachraum kam es zu Komplikationen, der Neunjährige starb eine Woche später. Das Kind sei nicht ausreichend überwacht worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Außerdem sei die Praxis nicht so ausgestattet gewesen, wie es die medizinischen Standards vorsehen würden. Auch die Patientenaufklärung zu den Operationsrisiken soll bewusst unzureichend erfolgt sein.

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Hamburger Arzt

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Haft auf Bewährung für den behandelnden Arzt gefordert. Der 65 Jahre alte Operateur habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, hieß es. Für den 69 Jahre alten Mitinhaber der HNO-Praxis beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidiger forderten Freispruch für ihre Mandanten.

Das Urteil war bereits einmal verschoben worden, weil die Verteidiger nach den Plädoyers erneut in die Beweisaufnahme einstiegen und eine Mitarbeiterin der Praxis als Zeugin luden. Nun verzögert sich das Urteil erneut, weil die Anwälte noch einen weiteren Zeugen laden wollen, diesmal einen Techniker, der bezeugen soll, dass es eine Videoüberwachung in der Praxis gab.

Richterin: „Für dieses Verfahren würde ich auch vom Nordpol anreisen“

Weil der erkrankte Anwalt ausrichten ließ, dass er nach seiner Genesung im Urlaub sei, wird mit einem Urteil erst am 6. oder 8. Juni gerechnet. Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas: „Ich bin zwar im Urlaub, aber für dieses Verfahren würde ich auch vom Nordpol anreisen.“ Der Prozess läuft seit Mai 2022.

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Zuvor hat der Fall des verstorbenes Kindes viele Gerichte beschäftigt – zweimal auch das Bundesverfassungsgericht. 2009 wurde eine Narkoseärztin zu einer Geldstrafe verurteilt.

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