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  • Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel hat das Bundeswirtschaftsministerium wegen des Umgangs mit den Corona-Hilfen kritisiert. 
  • Foto: picture alliance/dpa

„Kein gutes Agieren“: Corona-Hilfen: Finanzsenator kritisiert Wirtschaftsministerium

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat die Wiederaufnahme der Abschlagszahlungen im Rahmen der Corona-Hilfen begrüßt – zugleich aber das Bundeswirtschaftsministerium kritisiert. Zum einen habe Berlin die Länder nicht informiert, als die Zahlungen aufgrund von Betrugsverdachtsfällen am 3. März eingestellt wurden. Zum anderen sei kommuniziert worden, das dies keine Auswirkungen auf die regulären Hilfszahlungen habe.

„Das stimmt natürlich nicht“, sagte Dressel. „In allen Fällen, in denen eine Abschlagszahlung betroffen war, konnte unsere Förderbank auch die regulären Auszahlungen nicht vornehmen.“ Dadurch habe sich in Hamburg ein Rückstau ergeben, von dem 321 Anträge betroffen gewesen seien.

Finanzsenator in Hamburg: „In hohem Maße irritiert“

„Wir sind schon durch die Informationspolitik des Bundeswirtschaftsministeriums in hohem Maße irritiert», sagte der Senator. „Erst am 9.3., als die Presse bereits darüber berichtet hatte, hat das Bundeswirtschaftsministerium den Ländern und Förderbanken auf Nachfrage den Auszahlungsstopp bestätigt.“ Das sei „kein gutes Agieren, schließlich ist es eine Gemeinschaftshilfe, die hier geleistet wird“.

Von dem Stopp waren Abschlagszahlungen der November-, Dezember- und Überbrückungshilfe III betroffen. Begründet hatte das Wirtschaftsministerium dies mit dem Verdacht, dass „in einigen Fällen“ unrechtmäßig staatliche Hilfsgelder erschlichen wurden. Dabei soll es sich um Fälle von Identitätsdiebstahl gehandelt haben.

Dressel: Betrugsfälle in Hamburg kaum möglich

Hamburg sei „nach bisherigem Sachstand“ davon nicht betroffen, sagte Dressel. Betrug dieser Art sei bei den von der Hamburger Investitions- und Förderbank vorgenommenen regulären Zahlungen auch kaum möglich. „Wir haben hier einen automatischen Abgleich zwischen Finanzamt und der Investitions- und Förderbank. Das heißt, wir prüfen auch, ob die Kontoverbindung des Antragstellers mit der beim Finanzamt hinterlegten übereinstimmt.“

Dies geschehe bereits seit Sommer letzten Jahres. Seit der Überbrückungshilfe I haben es in Hamburg in 707 Fällen einen Anfangsverdacht gegeben. „Das wurde dann sauber überprüft und es hat sich nur in drei Fällen erhärtet.“

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Diese seien angezeigt worden. „Das führte dann dazu, dass es nicht zur Auszahlung gekommen ist. Wir haben also keinen Fall, in dem Steuergeld ausgegeben wurde, was wir hätten zurückfordern müssen.“ (dpa/maw)

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