Schüler in einem Klassenzimmer

Schüler in einem Klassenraum . (Symbolbild) (Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk)

Kaum Inklusion an Hamburger Gymnasien: „Müssen ihren Beitrag leisten!“

Für Kinder, die geistige, körperliche, emotionale oder soziale Schwierigkeiten haben, aber trotzdem am „klassischen“ Schulunterricht teilnehmen können und wollen, gibt es eine Unterstützungsmöglichkeit: Schulbegleiter. In Hamburg können diese Helfer über die Schulen beim zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum beantragt werden. Das Angebot ist jedoch sehr ungleich über die verschiedenen Schulformen verteilt. Und während die Zahl der Schulbegleiter bei allen anderen Schulformen stetig ansteigen, sinken sie bei einer sogar.

Das Angebot der Schulbegleiter soll der Inklusion von Kindern mit Benachteiligungen in das reguläre Hamburger Schulsystem dienen. Angefordert werden die Begleiter bei externen Firmen.

Inklusion vor allem an Schulen mit niedrigem Sozialindex

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (Die Linke) erklärt der Senat: „Die Freie und Hansestadt Hamburg wird dem Anspruch der inklusiven Teilhabe in allen Bildungsbereichen von der frühkindlichen über die schulische und berufliche bis hin zur Erwachsenenbildung gerecht. Das umfassende System inklusiver Bildung in Hamburg gewährleistet, dass Menschen mit Behinderung an Bildung partizipieren und gesellschaftliche Teilhabe erfahren können. Damit setzt Hamburg konsequent die Ziele der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) um.“

Boeddinghaus kritisiert jedoch, dass kaum Schulbegleiter an Gymnasien eingesetzt werden, dort also auch weniger Inklusion stattfindet. Auch gibt es innerhalb der Schulformen Unterschiede: Die Helfer kommen vor allem an Grund- und Stadtteilschulen mit niedrigem Sozialindex zum Einsatz. „Es darf nicht sein, dass die schulische Inklusion hauptsächlich von Grundschulen mit niedrigem Sozialindex und von den Stadtteilschulen getragen wird“, erklärt sie.



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So kamen Schulbegleiter an Hamburger Grundschulen im Schuljahr 2022/2023 18.825,90 Stunden zum Einsatz. Im Schuljahr 2023/2024 stieg der Wert auf 21.896,61. Bei den Stadtteilschulen stieg die Zahl von 10.018,24 auf 10.781,89, bei den Sonderschulen von 16.763,82 auf 18.935,20, bei den sonstigen von 1.093,99 auf 1.033,48 – und bei den Gymnasien sank der Wert leicht von 1.093,99 auf 1.033,48 Stunden. Konkrete Zahlen dazu, wie viele Schulbegleitungen fehlen, gibt der Senat nicht heraus.

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„Der Senat muss endlich Maßnahmen ergreifen, damit gerade Gymnasien auch ihren Teil zur Inklusion beitragen können“, sagt Sabine Boeddinghaus. „Schüler*innen mit Inklusionsbedarf haben einen Anspruch auf Schulbegleitung an der Schule ihrer Wahl, den die Schulen und auch die Schulbehörde dann zu erfüllen haben.“ (prei)

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