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Demonstration mit Schild
  • Teilnehmer einer Islamisten-Demo halten ein Plakat mit der Aufschrift „Kalifat ist die Lösung“ in die Höhe.
  • Foto: picture alliance/dpa | Axel Heimken

Kalifat-Demos: Innenministerin droht, Justizminister erklärt Rechtslage

Die Empörung war groß, als Islamisten kürzlich bei einer Kundgebung in Hamburg der Schriftzug „Kalifat ist die Lösung“ zeigten. An diesem Samstag geht die Gruppe wieder auf die Straße. Der Bundesjustizminister erklärt die komplizierte Rechtslage. Innenministerin Nancy Faeser versichert, man habe das Geschehen fest im Blick.

Die deutschen Sicherheitsbehörden haben die islamistische Szene in Deutschland nach Angaben von Bundesinnenministerin Nancy Faeser fest im Visier. „Wir setzen alle Instrumente ein: von der nachrichtendienstlichen Beobachtung bis hin zu intensiven Ermittlungen“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Behörden hätten allein in den letzten Monaten mehrfach frühzeitig zugeschlagen, um Anschlagspläne zu verhindern. 

Faeser versicherte, auch jene, die Ende April auf einer Islamisten-Demonstration in Hamburg über ein Kalifat fantasiert hätten, stünden im Fokus der Sicherheitsbehörden. „Wir können in unserem Rechtsstaat solche Gruppierungen aber nur verbieten, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind“, erklärte die Ministerin. 

Darum sind die Äußerungen von Muslim Interaktiv bisher nicht strafbar

Wenn sich Islamisten in Deutschland positiv über das Kalifat als Herrschaftsform äußern, ist dies aus Sicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann zwar absurd, aber nicht zwangsläufig ein Fall für die Justiz. „Reine Sympathiebekundung für ein Kalifat ist etwas, was ich für politisch absurd und abwegig halte“, sagte Buschmann. 

Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings sinngemäß festgestellt: Solange eine absurde Meinung, auch eine, die dem Grundgesetz widerspricht, einfach nur geäußert werde, ohne dass Anstalten unternommen würden, die Ordnung des Grundgesetzes dann auch zu beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies als Teil des geistigen Meinungskampfes ertragen werden. 

Hamburg: Erneute Kundgebung am Samstagnachmittag

Anders wäre es, wenn eine Terrorgruppe oder eine extremistische Vereinigung einen Satz wie „Das Kalifat ist die Lösung“ zu ihrer Losung machen würde. „Wir würden eine solche Organisation dann bei Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen verbieten beziehungsweise gegen sie vorgehen“, sagte der FDP-Politiker. Dies würde dann auch ihre Symbole betreffen – „das ist aber heute nicht oder noch nicht der Fall.“ 

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Bei einer Demonstration am 27. April in Hamburg war auf Schildern der Schriftzug „Kalifat ist die Lösung“ zu lesen gewesen. In Redebeiträgen war außerdem ein Kalifat als Lösung gesellschaftlicher Probleme in islamischen Staaten gefordert worden. Die islamistische Gruppe Muslim Interaktiv hat für diesen Samstagnachmittag erneut in Hamburg eine Kundgebung angekündigt, die laut Polizei an strenge Auflagen geknüpft ist. 

Diese Auflagen müssen bei der Demonstration erfüllt werden

Zu den Auflagen zählen: das Verbot, zu Hass oder Gewalt aufzurufen und das Existenzrecht Israels zu leugnen. Der Aufmarsch hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

Faeser bezeichnete die scharfen Auflagen der Hamburger Behörden als richtig. „Das ermöglicht ein sofortiges hartes Einschreiten, wenn aus der Demonstration heraus aggressiv nach einem Kalifat in Deutschland gerufen wird und wenn das Existenzrecht Israels geleugnet oder gegen Juden gehetzt wird“, so die Ministerin. Die Sicherheitsbehörden beobachteten zudem sehr genau, ob gegen das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Gruppierung Samidoun verstoßen werde. „Das ist eine Straftat, die auch bei Demonstrationen ein sofortiges Durchgreifen ermöglicht.“

Aufrufe zur Errichtung eines Kalifats sollen strafbar werden

Nach der Demonstration Ende April hatte unter anderem der Unionsabgeordnete Christoph de Vries (CDU) für eine Gesetzesänderung geworben – damit künftig bestraft werden könne, wer in Deutschland öffentlich zur Errichtung eines Kalifats aufrufe. Das Kalifat als Herrschaftsform stammt aus der Zeit nach dem Tod des Propheten des Islam, Mohammed, im Jahr 632 n. Chr., der Kalif war sowohl religiöser als auch weltlicher Herrscher. 

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Anders zu werten als die öffentlich geäußerte Begeisterung für das Kalifat ist aus Sicht von Buschmann der bei einigen propalästinensischen Kundgebungen verwendete Slogan „From the river to the sea“. Dies sei ein Slogan der Hamas, für die ein Betätigungsverbot bestehe, sagte der Justizminister. Je nach den Umständen des Einzelfalls könne deshalb die Verwendung des Slogans eine Verwendung von Zeichen oder Propaganda einer verbotenen Organisation sein – und das sei strafbar. (dpa/mp)

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