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Kalifat Demo Hamburg
  • Teilnehmerinnen der „Kalifats“-Demo in Hamburg hielten unter anderem ein mit roter Farbe verschmiertes Titelblatt der MOPO hoch.
  • Foto: imago images

Strenge Auflagen für Islamisten-Demo: Keine Gewalt, kein Hass gegen Israel

Letztes Mal forderten sie: „Kalifat ist die Lösung“. Die Gruppe „Muslim Interaktiv” will am Samstag erneut in St. Georg demonstrieren. Die Versammlungsbehörde hat nun strenge Auflagen erteilt.

Für die angekündigte islamistische Demonstration am Samstag hat die Versammlungsbehörde den Anmelder nach eigenen Worten mit „strengen Auflagen“ belegt. Konkret wurde die Bestätigung der Kundgebung an neun Auflagen geknüpft, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Wie schon bei der vorherigen Demo Ende April darf demnach nicht zu Hass und Gewalt aufgerufen und das Existenzrecht Israels nicht geleugnet werden. Auch das Beschädigen oder Verbrennen israelischer Flaggen ist untersagt. 

Strenge Auflagen als Reaktion auf „Kalifat“-Demonstration

Eine Reaktion auf die vergangene Kundgebung ist das Verbot, ein Kalifat in Deutschland in Wort, Bild oder Schrift zu fordern. Bei der Demonstration am 27. April war auf Schildern der Schriftzug „Kalifat ist die Lösung“ zu lesen gewesen. In Redebeiträgen war außerdem ein Kalifat als Lösung gesellschaftlicher Probleme in islamischen Staaten gefordert worden.

Wie die Polizei weiter berichtete, darf es bei der Versammlung keine Geschlechtertrennung geben. Insbesondere dürften Frauen nicht in einen hinteren Demoblock geschickt und ihnen der Zugang zum vorderen Bereich der Veranstaltung nicht verweigert werden. Weitere Auflagen betreffen demnach die Ordner und die Durchsagen.

Gegendemonstration angekündigt

Die Versammlung soll laut Polizei auf dem Kreuzweg in St. Georg als stationäre Kundgebung stattfinden. Die Gruppe hatte ursprünglich auch einen Demozug angekündigt. 1000 Teilnehmer sind angemeldet, der Titel der Demo lautet „Gegen Zensur und Meinungsdiktat“. Laut Polizei wurde zudem eine Gegendemonstration mit 100 Teilnehmern angekündigt.

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Die Versammlungsbehörde hat den Anmelder der islamistischen Demo demnach auch auf die Strafbarkeit bestimmter Parolen und Symbole sowie auf das Verbot uniformierten Auftretens bei Versammlungen hingewiesen. (dpa/mp)

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