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Jan Böhmermann hat die Polizei in allen Bundesländern vorgeführt - auch die Hamburger Beamten.
  • Jan Böhmermann (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Rolf Vennenbernd

Jan Böhmermann kassiert Klatsche vor Hamburger Gericht

Mit seinem „ZDF Magazin Royale“ sorgt Jan Böhmermann regelmäßig für großen Wirbel. Ende November nahm sich der Satiriker die Kritik an den Klimaprotesten vor, die in der Debatte teils in die Richtung der RAF gedrängt worden waren, und drehte den Spieß um. Auf einem erfundenen Fahndungsplakat war unter anderem „Welt“-Herausgeber Stefan Aust zu sehen – der setzte sich dagegen zur Wehr.

Jan Böhmermann darf ein satirisches Plakat im Stile der RAF nicht mehr verbreiten. Darauf zu sehen waren unter dem Motto „Linksradikale Gewalttäter – Linder/Lehfeldt-Bande“ zahlreiche Politiker:innen der FDP und weitere Prominente aus der Medienszene. Darunter auch Stefan Aust (76), Ex-„Spiegel“-Chefredakteur und Herausgeber der „Welt“.

Landgericht Hamburg kassiert Böhmermann-Satire ein

Bloß zeigte das Plakat, das Böhmermann vor der Ausstrahlung nutzte, um via Social Media auf die anstehende Sendung aufmerksam zu machen, nicht Aust selbst, sondern ein Bild von Volker Bruch. Der Schauspieler hatte in dem Kinofilm „Der Baader Meinhof Komplex“ 2008 die Rolle Austs gespielt.

Gegen diese Darstellung setzte sich der 76-Jährige mit rechtlichen Mitteln zur Wehr. Wie das Hamburger Landesgericht dem „Spiegel“ bestätigte, habe Stefan Aust eine einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann erwirkt. Diese richte sich demnach nicht gegen die ganze Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ vom 25. November, sondern nur gegen das auf dem fiktiven Plakat benutzten Foto.

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Es handle sich dabei um eine Persönlichkeitsverletzung, da für Zuschauer:innen nicht klar ersichtlich sei, dass das Bild nur vermeintlich Stefan Aust selbst zeigt. Böhmermann und das ZDF dürfen das Satire-Plakat nun nicht mehr verbreiten. In der Mediathek des Senders war die beanstandete Folge am Donnerstagnachmittag nicht mehr aufzurufen. Auch auf dem YouTube-Kanal des „ZDF Magazin Royale“ fehlte die Ausgabe.

Der 41-Jährige machte die Entscheidung des Gerichts über Twitter selbst öffentlich und kommentierte diese mit dem beanstandeten Bild und den Worten: „Die Freiheitsterroristen morden weiter: Welt-Anführer Stefan Aust (Abb. ähnlich) lässt vor dem Comedylandgericht Hamburg per Einstweiliger Verfügung das ZDF Magazin Royale vom 25.11.2022 canceln! Was hat der brandgefährliche Pferde-Erdogan gegen das Grundgesetz der BRD?“

Jan Böhmermann verliert gegen Stefan Aust

In der Sendung ging es um die öffentliche Debatte rund um die Klimaproteste von Gruppierungen wie „Extinction Rebellion“ oder der „Letzten Generation“. Politiker:innen wie Beatrix von Storch (AFD) oder Alexander Dobrindt (CSU) hatten diese als „Klima-RAF“ bezeichnet, andere wie Christoph Ploß (CDU) hatten sich dafür stark gemacht, Protestierende länger in Polizeigewahrsam zu nehmen. Böhmermann bezeichnete in der Ausgabe die FDP als die neue RAF, offensichtlich, um den Debattierenden den Spiegel vorzuhalten.

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