Jahrelanger Taxi-Streit vorbei: So hat der Bundesgerichtshof entschieden
Gerichtsklatsche für Hansa Funktaxi: Die Genossenschaft darf Taxi-Fahrern nicht verbieten, mit der App Free Now zusammenzuarbeiten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit endgültig vorbei.
Taxifahrer und -fahrerinnen, die unter der Hansa-Taxinummer 211 211 angeschlossen sind, dürfen auch mit anderen Zentralen oder Vermittlungsdiensten wie Apps zusammenarbeiten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, indem er einen Einspruch der Genossenschaft Hansa Funktaxi e.G. gegen ein vorheriges Urteil abgewiesen hat. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit nun endgültig entschieden.
Hamburg: Taxi-Streit entschieden
Vor zwei Jahren hatte die Genossenschaft versucht, mit einer Satzungsänderung den sogenannten Doppelfunk zu unterbinden. So nennt man die Praxis, wenn Taxifahrer nicht nur über eine klassische Telefonzentrale, sondern auch über Vermittlungsapps Fahrten annehmen. In Deutschland ist das legal, doch manche Zentralen versuchen, das Vorgehen zu erschweren – denn der Markt ist mit Apps wie Uber oder Free Now stark umkämpft.
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Der Hamburger Mobilitätsapp-Anbieter Free Now reichte 2021 Klage gegen den Versuch der Genossenschaft ein – und gewann. Zunächst vor dem Hamburger Landgericht. 2022 wies auch das Hamburger Oberlandesgericht einen Einspruch der Genossenschaft gegen das Urteil ab. Nun hat auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Sinne der Fahrer und Fahrerinnen entschieden. (mp)