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IS-Witwe: Omaima A. ging für ihren Mann nach Syrien – Urteil in Hamburg gefällt

Verschleierung, Scharia, Terror gegen sogenannte Ungläubige: Eine gebürtige Hamburgerin fühlt sich 2014 vom Islamischen Staat angezogen – wie ihr späterer Mann, ein Gangsterrapper aus Berlin. Ihre Reise mit drei Kindern ins Kriegsgebiet hat für Omaima A. jetzt Folgen.

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland ist die Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die 36-Jährige sei von der Idee eines islamischen Staates auf der Grundlage der Scharia fasziniert gewesen, sagte der Vorsitzende des Strafsenats am Hanseatischen Oberlandesgericht, Norbert Sakuth, am Freitag in Hamburg.

Hamburger Deutsch-Tunesierin nahm ihre drei Kinder mit

Auf ihrer Reise nach Syrien Anfang 2015 habe die Deutsch-Tunesierin ihre drei kleinen Kinder in ein Kriegsgebiet mitgenommen und damit ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht verletzt. Außerdem habe Omaima A. Beihilfe zur Versklavung eines jesidischen Mädchens geleistet und durch die kurzzeitige Verfügung über ein Kalaschnikow-Sturmgewehr gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Die gebürtige Hamburgerin war Anfang 2015 ihrem damaligen Mann ins Herrschaftsgebiet des Islamischen Staates (IS) gefolgt. Mit ihren Kindern lebte sie bis Ende April 2016 in der Hochburg der Terrororganisation in Rakka. Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper („Deso Dogg“) hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet.

Mai 2016 floh sie aus Rakka

Wegen einer Schwangerschaft und Streitereien mit Cuspert – dieser wollte sich eine zweite Frau nehmen – flüchtete die Angeklagte Anfang Mai 2016 aus Rakka. Am 1. September 2016, kurz vor der Geburt ihres vierten Kindes, flog sie über die Türkei zurück nach Deutschland. Dort legte sie den Schleier ab und begann wieder ein westliches Leben. Mit ihrer Überzeugung habe sie aber nicht gebrochen, stellte Sakuth fest. Noch vor Gericht habe sie erklärt, der IS habe auch Gutes getan, die Infrastruktur verbessert, die Straßen begrünt sowie arme Menschen und alleinstehende Frauen versorgt.

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Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Haft für die Angeklagte gefordert. Der Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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