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  • Der Angeklagte (r.) mit seinem Verteidiger Uwe Winter.
  • Foto: RUEGA

In Hamburger Hotel: Familienvater vergeht sich an Auszubildender

Er hat seine junge Kollegin in einem Lagerraum sexuell genötigt, jetzt musste der ehemalige Hotelmitarbeiter Joao D. (29) sich vor dem Amtsgericht in St. Georg verantworten. Was nach dem Übergriff geschah, schildert der Angeklagte ganz anders als das Opfer.

„Warum auch immer ich das getan habe“ – der Angeklagte, Vater dreier Kinder, kann sich selbst nicht erklären, was er der damaligen Auszubildenden angetan hat. Er habe sich mit Mariam H. (21) bis zu der Tat am 31. August 2019 gut verstanden: „Sie war immer sehr freundlich zu mir und hat mich öfter umarmt“, sagt Joao D., „vielleicht habe ich das anders empfunden als sie.“

Hamburg: Familienvater belästigt Auszubildende

Am Tattag arbeiteten beide im Lager des Hotels. „Wir haben uns unterhalten und Spaß miteinander gehabt“, so D. Dann habe er seine Hose geöffnet und ihre Hand in seinen Intimbereich geführt. Auch „drei, vier Küsse auf den Hals“ räumt der Angeklagte ein, was die junge Frau jedoch abgelehnt habe: „Ich habe mich bei ihr entschuldigt und sie hat mich gebeten, mit ihr Kleiderbügel in den Zimmern zu verteilen.“ 

Übergriff in Hamburger Hotel: Das sagt das Opfer

Mariam H. ist als Zeugin geladen. Sie spricht leise, wirkt schüchtern: „Ich versuche, das alles seit diesem Tag zu vergessen“, sagt sie. Es sei ihr nach der Tat nicht gut gegangen. Dass sie nach dem Übergriff weiter gearbeitet habe, bestreitet die junge Frau: „Ich bin aus dem Lager raus und habe eine Kollegin im Fahrstuhl getroffen, der habe ich mich anvertraut“, so das Opfer, „dann habe ich meine Mutter angerufen, bevor ich zur Chefin gegangen bin, um ihr die Sache zu erzählen.“ Mit ihrer Mutter sei sie anschließend zur Polizei gefahren.

Hamburg: Urteil nach Übergriff in Hotel

Die Richterin und zwei Schöffen folgten der Staatsanwaltschaft und verurteilten Joao D. wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Außerdem muss D. 500 Euro Schmerzensgeld an seine Ex-Kollegin zahlen.

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„Der Angeklagte hat seine Tat weitgehend eingeräumt, weicht von der Zeugin aber sehr ab“, so die Richterin in der Urteilsbegründung, „es gibt außerdem weitere Vorfälle, die als problematisch zu betrachten sind.“

Joao D. war bereits zuvor wegen mündlicher sexueller Belästigung von seinem Arbeitgeber abgemahnt worden. Nach dem Vorfall im Lager wurde er gefeuert. 

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