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Angeklagter vor Gericht
  • Der Angeklagte soll seine Schwester mit Messerstichen getötet haben.
  • Foto: Viola Dengler

„Außer Kontrolle“: Mann räumt tödliche Messer-Attacke auf Schwester ein

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 55-Jährigen in Bergedorf hat der Bruder des Opfers die Tat vor Gericht eingeräumt. „Ich war so überfordert, ich hatte das Messer in der Hand und dann ist es passiert“, sagte der Angeklagte mit leiser und zitternder Stimme am Mittwoch vor dem Landgericht. „Ich war außer Kontrolle“, fügte der 54-Jährige hinzu. Der Prozess hatte bereits im August begonnen, musste wegen einer Fristüberschreitung aber neu starten. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Der Angeklagte soll am Morgen des 17. Februar dieses Jahres mit einem Küchenmesser in schneller Folge auf seine Schwester eingestochen haben. Dabei traf er nach Angaben der Staatsanwaltschaft mindestens 40 Mal Hände und Arme sowie etwa 26 Mal die Brust des Opfers. Durch die Stiche wurden die Lunge, der Rippenknochen und das Herz verletzt. Die 55-Jährige verblutete am Tatort im früheren Elternhaus der Geschwister. Der Vater fand die Leiche seiner Tochter im Wohnzimmer liegend. „Das ist nicht mehr mein Sohn“, erklärte der 79-Jährige am Mittwoch als Zeuge.

Bergedorf: Angeklagter soll Schwester erstochen haben

Nach der Tat war der 54-Jährige geflüchtet und hatte sich vor ein fahrendes Auto geworfen. „Ich wollte nicht mehr sein“, sagte er vor Gericht. Er wurde verletzt und in ein Krankenhaus gebracht.

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Wegen des elterlichen Hauses, das die Geschwister geerbt hatten, kam es immer wieder zu Streitigkeiten. Kurz vor der Tat hatten sie das Haus verkauft. „Vor dem Verkauf hatten wir ein gutes Verhältnis“, erinnerte sich der 54-Jährige. Seine Schwester habe das Haus verkaufen wollen, er sei mit der Entscheidung überfordert gewesen. Er habe an dem Haus gehangen, das voller Erinnerungsstücke an seine Mutter gewesen sei.

Prozess in Bergedorf: Angeklagter räumt Tat ein

„Es ist schwer für mich, damit klarzukommen“, sagte der Angeklagte und brach in Tränen aus. Nebenkläger in dem Prozess sind Tochter und Sohn der getöteten Frau. Die Tochter soll als Zeugin gehört werden. Im Falle einer Verurteilung muss der Angeklagte nach Angaben des Gerichtssprechers mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren rechnen. (dpa)

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