Hochbahn verbietet E-Scooter in der U-Bahn – das ist der Grund
Ab der kommenden Woche sind E-Scooter keine erwünschten „Fahrgäste“ mehr in Hamburgs U-Bahnen. Die Geräte seien nicht sicher genug, begründet die Hochbahn das neue Verbot.
Wer in Hamburg mit der U-Bahn fährt, darf ab dem 24. August keine E-Scooter mehr mitnehmen. „Mit dieser Entscheidung reagiert die Hamburger Hochbahn AG auf international dokumentierte Fälle, in denen es zu Bränden von Akkus an E-Scootern mit starker Rauchentwicklung gekommen ist“, teilte der städtische Verkehrsbetrieb am Freitag mit.
Hamburg: E-Scooter in U-Bahnen verboten – das sagt die S-Bahn
Pedelecs und E-Rollstühle, die bereits über Sicherheitsstands verfügten, seien nicht von dem Verbot betroffen. Im Hamburger U-Bahn-System mit vielen Tunnelstrecken, relativ engen Fahrzeugen und abgegrenzten Waggons sei das „Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen“, hieß es.
Bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt, sei die Mitnahme von E-Scootern deshalb untersagt. Fahrgäste werden unter anderem durch Piktogramme, die ein rot durchgestrichenes Scootersymbol zeigen, an den Haltestellenzugängen über diese neue Regelung informiert.
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Die Hochbahn berichtete von dokumentierten Fällen unter anderem in Barcelona und London, in denen sich E-Scooter selbst entzündeten, mit der Folge enormer Rauchentwicklung und der Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe. Sowohl Barcelona als auch London hätten mittlerweile die Mitnahme von E-Scootern verboten.
Bei der S-Bahn ist eine ähnliche Maßnahme derzeit nicht geplant. „Im Unterschied zu den besonderen Bedingungen bei der Hochbahn, sind die Wagen der S-Bahnen nicht abgegrenzt. Daher gibt es ausreichend Raum und Rückzugsmöglichkeiten für Fahrgäste im Falle eines E-Scooter-Akkubrands“, sagte ein Sprecher der S-Bahn Hamburg der MOPO. Zudem seien die S-Bahnen mit Blick auf Evakuierungen auf „weitaus weniger Tunnelstrecken als U-Bahnen“ unterwegs. (dpa/fbo)
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