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Der Mercedes 500 SL mit seinen „Anhängern“ auf dem Neuen Jungfernstieg
  • Der Mercedes 500 SL mit seinen „Anhängern“ auf dem Neuen Jungfernstieg – Rollerblades waren in den 90ern beliebt wie nie.
  • Foto: Thomas Hirschbiegel

Trend in den 90ern: Wie Jugendliche ihr Leben mit Rollerblades aufs Spiel setzten

Rollerblades waren in den 1990er Jahren der „heiße Scheiß“. An jeder Ecke sah man meist junge Leute damit herumflitzen. Doch einigen jungen Hamburgern reichte das nicht. Sie wollten den ganz besonderen Nervenkitzel und hängten sich mitten im öffentlichen Straßenverkehr an fahrende Autos.

Die „Blader“ lauerten damals gern an der Kreuzung Esplanade/Neuer Jungfernstieg und fragten bevorzugt Cabrio-Fahrer an, ob sie „mitfahren“ dürfen. So konnte der MOPO-Reporter beobachten, wie gleich drei Rollerblader sich an einen Mercedes  500 SL der damals aktuellen 129er Baureihe hängten. Der Fahrer bog dann von der Lombardsbrücke ab und johlend passierten die „Anhalter“ das edle Hotel „Vier Jahreszeiten“. Portier und Wagenmeister grüßten das leichtsinnige Trio huldvoll. Noch bis vor das Alsterhaus ließen sich die Jungs auf Rollen chauffieren, dann sprangen sie ab.

Der irre Trend der Rollerblades

Dieselbe Gruppe der auch Inlineskater genannten Sportler fragte anschließend wieder an der Esplanade einen Autofahrer, diesmal hatten sie eine Citroën „Ente“ als „Zugmaschine“ erkoren. Auch diesmal sagte der Fahrer zu und ab ging es über den Stephansplatz Richtung Musikhalle. Selbst in Kurven blieben die Rollerblader an der Ente hängen. Ein reines Wunder, dass es nicht zu einem schweren Unfall gekommen ist. Denn viel ungefährlicher als das damals ebenfalls aufkommende „S-Bahn-Surfen“, also die Mitfahrt auf dem Waggondach, waren die Touren im hektischen Hamburger Straßenverkehr auch nicht. 

Die drei leichtsinnigen Rollerblader hängen hier an der Esplanade an einer Ente. Thomas Hirschbiegel
Die drei leichtsinnigen Rollerblader hängen hier an der Esplanade an einer Ente.
Die drei leichtsinnigen Rollerblader hängen hier an der Esplanade an einer Ente.

Die rechtliche Situation wurde 2002 durch den Bundesgerichtshof entschieden. Demnach gehören Rollerblades zur Gruppe der „Besonderen Fortbewegungsmittel“. Rollerblader gelten laut BGH rechtlich als Fußgänger und müssen den Gehweg benutzen.

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Die Fotos sind 1995 entstanden. In diesem Jahr hatte die Rollerbladewelle in Deutschland ihren Höhepunkt. 3,5 Millionen Paar Inline-Skates wurden damals verkauft.

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