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Ein Schild weist in Hamburg-Fuhlsbüttel eine Anwohnerparkzone in der Nähe des Flughafens aus.
  • Ab März gibt es in Harvestehude gleich vier neue Bewohnerparkzonen. (Symbolbild)
  • Foto: dpa | Hans-Jürgen Ehlers

Hier gibt‘s bald vier neue Anwohnerparkzonen in Hamburg

In Harvestehude wird es bald teuer für Fremdparkende. Gleich vier neue Bewohnerparkzonen gibt es dort ab März. Wer am Innocentiapark, um die Isestraße, am Klosterstern oder rund um das Tennisstadion am Rothenbaum parken will, braucht dann einen Parkausweis.

Die neuen Bewohnerparkzonen werden zum 14. März eingeführt, wie der Landesbetrieb Verkehr (LKV) am Montag mitteilte. Hintergrund sei die „schwierige und herausfordernde Parksituation des Stadtteils“. Falschparkende und Autofahrer:innen, die einen Parkplatz suchen, würden zudem die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen.

Hamburg: Neue Bewohnerparkzonen in Harvestehude

„Das Bewohnerparken erleichtert den Anwohnerinnen und Anwohnern die Parkplatzsuche, weil wir sie in der Parkberechtigung bevorzugen. Damit wirken wir dem Parkdruck entgegen und verringern den Parksuchverkehr“, sagte Martin Bill (Grüne), Staatsrat der Verkehrsbehörde.


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Kostenloses Parken am Innocentiapark, um die Isestraße, am Klosterstern und um das Tennisstadion am Rothenbaum ist ab März nur noch für Anwohner:innen möglich. Die nötigen Parkausweise, die von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreien, lassen sich ab dem 7. Februar online oder an allen Standorten des LBV beantragen.

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Zwischen 9 und 20 Uhr gilt in den Gebieten ab dem 14. März eine Parkscheinpflicht und eine Höchstparkdauer von drei Stunden. Für Besucher:innen können Bewohner:innen entsprechende Ausweise für drei Euro pro Tag beantragen. Im Bereich des Tennisstadions gibt es zudem die Möglichkeit, für maximal zehn Euro ein Tagesticket zu kaufen.

In Harvestehude gibt es ab März vier neue Bewohnerparkzonen. Landesbetrieb Verkehr
In Harvestehude gibt es ab März vier neue Bewohnerparkzonen.
In Harvestehude gibt es ab März vier neue Bewohnerparkzonen.

Am Grindelberg, vor dem Bezirksamt Eimsbüttel sowie am Eppendorfer Baum ist laut Mitteilung des LBV nur Kurzzeitparken erlaubt. Dort gelte eine Höchstparkdauer von drei Stunden. Gewerbetreibende können eine Ausnahmegenehmigung für betriebsnotwendige Fahrzeuge beantragen. (fbo)

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