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Schild mit der Aufschrift „Bewohner mit Parkausweis frei“
  • In Hamburg sorgen Anwohnerparkzonen immer wieder für Ärger (Symbolbild)
  • Foto: dpa

Hier entstehen neue Anwohnerparkzonen in Hamburg

Anwohnerparken rund um die Osterstraße: In Eimsbüttel gibt es demnächst ein neues Bewohnerparkgebiet mit fünf neuen Anwohnerparkzonen. Das teilte die Verkehrsbehörde am Freitag mit. Wer dort wohnt, kann ab Montag einen Parkausweise beantragen.

Rund um die Straßen Lutterothstraße, Emilienstraße, Bei der Apostelkirche, Langenfelder Damm und Lenzweg werden die neuen Anwohnerparkzonen ab dem 12. September 2022 starten. Anwohnende können sich ab dem 8. August 2022 online für 65 Euro oder direkt beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) für 70 Euro im Jahr einen Parkausweis beantragen.

Anwohnerparken: Hier gilt bald Parkscheinpflicht

Für Besucher gilt in der Lutterothstraße, Emilienstraße, Bei der Apostelkirche und am Langenfelder Damm zwischen 9 bis 22 Uhr eine Parkscheinpflicht. Im Lenzweg gilt sie zwischen 9 und 20 Uhr. Die Parkscheine kosten drei Euro pro Stunde.

In Eimsbüttel entstehen fünf neue Anwohnerparkzonen. BVM
Anwohnerparken
In Eimsbüttel entstehen fünf neue Anwohnerparkzonen.

„Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken“, teilte die Verkehrsbehörde mit.

Diese Ausnahmen gelten in der Osterstraße

In der Einkaufsstraße Osterstraße ist nur das Kurzzeitparken erlaubt. Dort gelten Bewohnerparkausweise nicht als Parkberechtigungen. Es gilt eine Höchstparkdauer von drei Stunden. Diese Regelung werde laut der Verkehrsbehörde zur Förderung des Einzelhandels eingeführt und entspreche in weiten Teilen den aktuellen Regelungen.

In Teilen der Quickbornstraße und Troplowitzstraße könne auch länger als drei Stunden geparkt werden; hierfür wird es Tagestickets für 10 Euro je Tag geben. Bewohnerparkausweis gelten hier nicht als Parkberechtigung. 

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Gewerbetreibende können für ihre „betriebsnotwendigen Fahrzeuge“ Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der für Ausnahmen zuständigen LBV-Abteilung. (mp)

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