Hamburgs Datenschützer warnt Senat vor Zoom-Konferenzen
Hamburgs amtierender Datenschutzbeauftragter Ulrich Kühn hat die Senatskanzlei formal vor Zoom-Videokonferenzen gewarnt. Die sogenannte On-demand-Variante verstoße wegen der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gegen die Datenschutz-Grundverordnung, teilte Kühn am Montag mit.
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In den USA bestehe nämlich kein ausreichender Schutz für solche Daten, wie der Europäische Gerichtshof schon vor mehr als einem Jahr festgestellt und das bis dahin geltende „Privacy Shield“ als Übermittlungsgrundlage außer Kraft gesetzt habe.
Gefahr der Massenüberwachung in den USA
Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten seien der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt, warnte der Datenschützer. Trotzdem wolle die Senatskanzlei – federführend zuständig für Digitalisierungsfragen – nicht von ihren Zoom-Plänen abweichen. Selbst die Einleitung eines formalen Verfahrens Mitte Juni habe nicht zu einem Umdenken geführt. So seien den Datenschützern weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach Unterlagen vorgelegt oder Argumente mitgeteilt worden, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen.
„Hamburg hat bereits unproblematische Videokonferenz-Alternativen“
„Öffentliche Stellen sind an die Einhaltung des Rechts in besonderem Maße gebunden”, betonte Kühn. Daher sei es mehr als bedauerlich, dass es zu einer formalen Warnung habe kommen müssen. Dabei stehe Hamburg ein datenschutzrechtlich unproblematisches Videokonferenztool zur Verfügung. Dataport als zentraler Dienstleister stelle zudem in den eigenen Rechenzentren weitere Videokonferenzsysteme bereit, die etwa in Schleswig-Holstein genutzt würden. „Es ist daher unverständlich, warum die Senatskanzlei auf einem zusätzlichen und rechtlich hoch problematischen System besteht.“ (lm/dpa)
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