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  • Gzuz, Rapper der Hip-Hop-Gruppe „187-Straßenbande“ vor Gericht in Hamburg im September 2020. In einem Radio-Interview äußert er sich zum Urteil.
  • Foto: picture alliance/dpa/Daniel Reinhardt

Hamburger Skandalrapper: „Bisschen happig“: Gzuz spricht im Radio über Haftstrafe

Drogenbesitz, Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffengesetz – Gzuz, Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe „187-Straßenbande“, wurde im September des vergangenen Jahres aufgrund dieser Straftaten zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro verurteilt – rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht. In einem Interview mit dem Radiosender „Kiss FM“ äußert er sich zu der Entscheidung des Richters. 

„Ich find es schon ein bisschen happig, wenn der Staatsanwalt 14 Monate fordert und der Richter dir 18 Monate und eine halbe Million gibt“, so Gzuz zu Moderatorin Alisha Morgenstern. 

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Der Rapper sei daher in Berufung gegangen und versucht gemeinsam mit seinem Strafverteidiger Christopher Posch (auch bekannt für TV-Auftritte, unter anderem in „Das Jugendgericht“ oder „Staatsanwalt Posch ermittelt“, eine mildere Strafe herauszuschlagen. Vor einem anderen Gericht habe er nochmal die Chance sich zu erklären und das beste herauszuholen. Im Interview gibt er jedoch zu: „Ich bin kein Justizopfer. Man muss schon sagen, dass ich auch Scheiße gebaut habe.“ 

Hamburger Rapper soll Frau wegen Foto geschlagen haben

Konkret handelt es sich bei dem Anklagepunkt der Körperverletzung um ein Gewaltakt gegen eine Frau. Der 32-Jährige soll einem weiblichen Fan mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, weil diese ein Foto mit ihm machen wollte. Vor Gericht im September des vergangenen Jahres zeigte sich der Rapper ebenfalls nicht von seiner besten Seite.

Verbaler Schlagabtausch zwischen Gzuz und dem Richter

Bei dem Urteil im September in Hamburg kam es zu einem verbalen Schlagabtausch zwischen dem Rapper und dem Amtsrichter Johann Krieten. Als Krieten das Urteil verkündete, schüttelte Gzuz den Kopf und grinste ironisch. Angesichts der früheren Bewährungsstrafen habe er gewusst, dass die Luft dünn sei, so Krieten zum Angeklagten.

„Sie sind ein Sozialrüpel, Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders auf das Übelste“, so der Richter zum Rapper. Daraufhin Gzuz: „Sie auch!“ Amtsrichter Krieten: „Das Schöne ist ja, ich habe hier das letzte Wort.“

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