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Die Rolling Stones bei ihrem Tourstart 2017 in Hamburg.
  • Die Rolling Stones bei ihrem Tourstart der „No Filter”-Europatournee 2017 in Hamburg.
  • Foto: dpa | Carsten Rehder

Hamburger Rolling-Stones-Affäre wird zum Fall für das höchste Gericht

Im September 2017 spielten die Rolling Stones vor mehr als 80.000 Fans im Hamburger Stadtpark. Bei der Genehmigung des Konzerts soll nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Der Bundesgerichtshof will nun ein Urteil des Landgerichts Hamburg überprüfen.

Fast sechs Jahre nach einem Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark beschäftigt die Genehmigung der Großveranstaltung den Bundesgerichtshof (BGH). Der 5. Strafsenat in Leipzig werde am 29. August über die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg verhandeln, teilte der BGH mit. In dem Verfahren geht es um Korruptionsvorwürfe. Der Veranstalter soll dem Bezirksamt Hamburg-Nord Freikarten überlassen haben, um die Höhe des Entgelts für die Nutzung der Festwiese im Stadtpark zu beeinflussen.

Leiter des Bezirksamts Hamburg Nord wurde im April zu einer Geldstrafe verurteilt

Das Landgericht Hamburg hatte den ehemaligen Leiter des Bezirksamts, Harald Rösler, am 8. April vergangenen Jahres wegen Vorteilsnahme und -gewährung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von je 120 Euro verurteilt. Von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue war der 73-Jährige jedoch freigesprochen worden. Sein damaliger Stellvertreter (51) hatte wegen Vorteilsannahme und Beihilfe eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 110 Euro bekommen. 

Zwei weitere Angeklagte, die bei der Veranstaltungsagentur für das Konzert verantwortlich waren, wurden freigesprochen. Ihnen war Bestechung vorgeworfen worden. Gegen das Urteil waren die beiden schuldig gesprochenen Angeklagten und die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. 

Konzert vor 80.000 Zuschauer:innen

Zum Auftakt ihrer „No Filter”-Europatournee hatten die Rolling Stones am 9. September 2017 vor mehr als 80.000 Fans im Stadtpark gespielt. Es sei das bislang größte Konzertereignis in Hamburg überhaupt gewesen, hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Sönke Pesch, bei der Urteilsverkündung erklärt. 

Rösler habe als Basisgebühr für die Nutzung der Festwiese einen Betrag von 200.000 Euro ermitteln lassen. Dieser sei später auch vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart worden. Die Regelung sei für die Stadt sehr günstig gewesen. Es könne keine Rede davon sein, dass Rösler damit der Stadt geschadet und sich der Untreue schuldig gemacht habe, betonte der Richter. 

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In den Verhandlungen mit der Veranstaltungsagentur habe Rösler 300 Freikarten gefordert. Man habe sich auf 100 Freikarten und 300 weitere Kaufoptionen geeinigt. Die Tickets hätten jedoch keinen Einfluss auf die Festsetzung des Nutzungsentgelts für die Veranstaltungsfläche gehabt. Darum habe sich der Bezirksamtschef auch nicht der Bestechlichkeit schuldig gemacht. Einen Empfang vor Beginn des Konzerts, an dem Rösler und seine Frau teilnahmen, sowie die Annahme von zwei Freikarten in diesem Zusammenhang beanstandete die Kammer nicht. Rösler habe Repräsentationspflichten wahrgenommen. 

Rösler hat Freikarten an befreundete Familie weitergegeben

Einen persönlichen Vorteil habe er dagegen durch die Annahme von vier weiteren Freikarten gehabt, die er an eine befreundete Familie weitergegeben habe. Den Schuldspruch im Anklagepunkt Vorteilsgewährung begründete das Gericht mit der Verteilung der übrigen Freikarten an „Freunde des Hauses”, wie es der Bezirksamtsleiter seiner Sekretärin diktiert hatte. Der Wert der Tickets habe insgesamt 14.743,90 Euro betragen. Diese Summe sollte laut Urteil von dem Angeklagten eingezogen werden. 

Rösler und seinem Stellvertreter sei bewusst gewesen, dass die Behörde einen solchen Betrag nicht annehmen durfte. Der Stellvertreter habe darum Mitte Mai 2017 eine nachträgliche Genehmigung als Spende zurückdatiert. Er habe sich damit der Beihilfe schuldig gemacht. Zudem habe er drei Freikarten bekommen und dadurch den Tatbestand der Vorteilsannahme erfüllt. Der 51-Jährige sollte den Wert der Tickets, insgesamt 505,20 Euro, an die Justizkasse zahlen.

Die Staatsanwaltschaft will mit ihrer Revision eine Verurteilung aller vier Angeklagter erreichen. Rösler soll auch wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt werden, sein Stellvertreter wegen Beihilfe dazu. Am 31. August will der BGH sein Urteil verkünden. (dpa)

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