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Der Schriftzug „M.M. Warburg & Co“ ist in großen Lettern über dem Haupteingang des Bankgebäudes zu lesen.
  • Der Schriftzug „M.M. Warburg & Co“ ist in großen Lettern über dem Haupteingang des Bankgebäudes zu lesen.
  • Foto: picture alliance/dpa/Axel Heimken

Hamburger Privatbank: Erster deutscher Banker wegen Cum-Ex verurteilt

Bonn/Hamburg –

Dieses Urteil lässt aufhorchen: Denn erstmals ist im Cum-Ex-Skandal ein deutscher Banker bestraft worden – das Landgericht in Bonn hat den ehemals Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg am Dienstag zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Seit November stand der Angeklagte vor Gericht. Ihm wurde Steuerhinterziehung in 13 Fällen zwischen den Jahren 2006 und 2013 vorgeworfen. Er war die rechte Hand des langjährigen Bankchefs und Warburg-Mitinhabers Christian Olearius.

Cum-Ex-Geschäfte: Erster deutscher Banker verurteilt

Laut der Staatsanwaltschaft habe der frühere Generalbevollmächtigte genau gewusst, woran sich seine Bank zwischen diesen Jahren beteiligt habe. Unter anderem habe er mutmaßlich falsche Steuererklärungen mit seinen Unterschriften abgesegnet.

Durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte sollen die Beteiligten 325 Millionen Euro an Steuergeld ergaunert haben. Geld, das die Bank sich vom Staat erstatten ließ, ohne einen Anspruch darauf gehabt zu haben. Einfach ausgedrückt: Die Bank holte sich Steuern zurück, die sie gar nicht gezahlt hatte. Möglich machte das ein Schlupfloch im Gesetz.

Hamburger Privatbank ergaunerte Millionen an Steuergeld

„Mit auf der Anklagebank saß indirekt auch die Politik, die zu lange zugesehen und Schlupflöcher unter dem Einfluss der Bankenlobby erweitert hat“, kommentierte der Hamburger Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi (Linke) das Urteil.

Auch für den SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz (SPD) sowie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), damals noch Finanzsenator, sei das Urteil eine politische Höchststrafe.

Cum-Ex-Geschäfte: Urteil gegen Banker noch nicht rechtskräftig

„Denn die Finanzbehörde Hamburg widersetzte sich unter ihrer Führung mit Händen und Füßen der Eintreibung von krimineller Cum-Ex-Tatbeute und wollte diese zum damaligen Zeitpunkt verjähren lassen“, so De Masi.

Es ist das erste Urteil gegen einen deutschen Banker wegen Cum-Ex-Deals. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ forderte die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hamburg: Scholz  sagte aus, sich nicht mehr zu erinnern

Ende April hatte der damalige Hamburger Bürgermeister und heutige SPD-Kanzlerkandidat, Olaf Scholz, vor dem Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ausgesagt und dabei jeglichen Verdacht zurückgewiesen, Einfluss genommen zu haben. An die Inhalte der Gespräche mit Olearius und Warburg habe er sich nicht erinnern können. (aba)

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