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  • Dem partywütigen Mieter wurde laut Amtsgericht Hamburg-Wandsbek zurecht das Mietverhältnis gekündigt.
  • Foto: imago images/Panthermedia

Hamburger Gericht entscheidet: Wer zu heftig feiert, muss seine Wohnung räumen!

Wandsbek –

Die Corona-Pandemie macht Partys im Freien momentan unmöglich. Aber auch in den eigenen vier Wänden hat ein Mieter keinen Freifahrtschein für ausschweifende Gelage. Wer zu heftig über die Stränge schlägt, dem darf nach einem Urteil vom Amtsgericht Wandsbek gekündigt werden. 

Ein solches Urteil mag erst einmal nach Spaßverderberei klingen, doch möchte man wirklich einen Nachbarn wie im folgenden Fall haben? 

Ein Mieter feierte regelmäßig in seiner Wohnung, wobei der Partylärm das geringere Problem darstellte –  denn zuletzt wurden auch Gegenstände vom Balkon geschmissen, hierunter ein Wäscheständer und mehrere Stühle. Wenig verwunderlich, dass es wiederholt zu Polizeieinsätzen kam.

Kündigung: Mieter schmiss Wäscheständer vom Balkon

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis mehrmals fristlos, hilfsweise aber auch fristgerecht. Er war der Ansicht, dass das Verhalten des Mieters zu weit gehe und die Gefährdung Dritter einen erheblichen Verstoß gegen die Mieterpflichten darstelle.

Amtsgericht Hamburg: Vermieter dürfen Feierwütigen kündigen 

Mit dieser Ansicht sollte der Vermieter Recht behalten. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat den Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt.

Aufgrund der Vielzahl der Verstöße sei die Kündigung durch den Vermieter wirksam, gibt die  Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) das Urteil wieder.

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Zwar stünde es grundsätzlich jedem Mieter zu, in seiner Wohnung zu feiern und Gäste zu empfangen, dieses Recht ende jedoch dann, wenn die Geduld oder das Ruhebedürfnis der anderen Bewohner des Hauses über Gebühr strapaziert oder Nachbarn sogar gefährdet würden.

Das Feier-Verhalten des Mieters habe gezeigt, dass er das Recht der übrigen Hausbewohner, in Ruhe gelassen zu werden, auch in Zukunft nicht respektieren werde. (mp)

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