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Ein 69 Jahre alter Angeklagter (l) und seine 70 Jahre alte Ehefrau (2.v.r.) stehen im Hamburger Landgericht im Saal.
  • Ein 69 Jahre alter Mann (l.) und seine 70-jährige Ehefrau waren die Hauptangeklagten im Hamburger Geldwäsche-Prozess. (Archivbild)
  • Foto: dpa / Daniel Bockwoldt

Hamburger Familie schaffte Drogengeld ins Ausland – Urteil gefallen

Es ging um hohe Summen Drogengelder, versteckt in speziell präparierten Koffern: Seit Mai musste sich eine Hamburger Familie vor dem Landgericht verantworten. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Knapp acht Millionen Euro soll die Familie gemeinsam mit Bekannten „gewaschen“ und ins Ausland geschafft haben. Das Landgericht verhängte dafür am Mittwoch teils lange Haftstrafen für die acht Angeklagten. Ein 43-Jähriger erhielt mit sieben Jahren die höchste Strafe. Auch seine Eltern, die einen An- und Verkauf für Gold und ein Pfandleihhaus in Hamburg betrieben, und sein Bruder müssen mehrere Jahre in Haft.

Hamburg: Familie hat acht Millionen Euro „gewaschen“

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich die insgesamt acht Angeklagten der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche in mehr als 60 Fällen schuldig machten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. n der Anklage ging es um den Zeitraum September 2019 bis Juli 2020 – in dieser Zeit überwachte die Polizei die Bande. Die Abläufe seien aber so eingespielt gewesen, dass er davon ausgehe, die Geldwäsche habe schon viel früher begonnen, sagte der Vorsitzende Richter Malte Hansen in seiner Urteilsbegründung.


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Das Gericht geht von mehr als 60 Geldtransfers aus. Vier weitere Angeklagte waren dabei Geldboten, bei zwei von ihnen wurde die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt. Das Geld stammte laut Gericht aus Drogengeschäften anderer Täter, das diese an die Familie übergaben. Sie sollte die Beträge ins Ausland transferieren.

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Unter anderem ging das Geld nach Spanien, Irland und Dubai. Für Geldwäsche seien das ungewöhnlich hohe Summen gewesen, betonte Hansen. Vier weitere Angeklagte waren dabei Geldboten, bei zwei von ihnen wurde die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts bekamen einzelne Geldboten einen Lohn von bis zu 1000 Euro plus Flugticket und Spesen. Ein Teil des Geldes wurde auch über das sogenannte Hawala-Banking transferiert, wobei der eingezahlte Betrag von einem Gewährsmann im Zielland direkt ausgezahlt wird.

Hamburger Geldwäsche-Familie nutzte Hawala-System

Der Prozess hatte am 5. Mai begonnen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 43 Jahre alten Sohn eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Die Verteidigung plädierte auf eine milde Strafe ohne eine konkrete Zahl zu nennen. Der Angeklagte hatte im Prozess zunächst geschwiegen, die Vorwürfe im Laufe des Verfahrens aber teilweise eingeräumt. Die Kammer hielt allerdings nicht alle Aussagen für glaubwürdig. (dpa/mp)

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