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Die Hamburger Warburg-Bank
  • Die Eingangstür der Privatbank M.M. Warburg in Hamburg
  • Foto: dpa

Hamburger Cum-ex-Banker: Anzeige gegen Olearius rechtswidrig?

Es geht um mehr als 100 Millionen Euro Steuerschaden durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte: Die Kölner Staatsanwaltschaft soll Christian Olearius, Mit-Eigentümer der Hamburger Privatbank M.M.Warburg, wegen schwerer Steuerhinterziehung in mehreren Fällen angeklagt haben, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hat. Doch nun schießen die Anwälte des Bankers zurück: Das Vorgehen der Behörde sei offenbar „rechtswidrig“.

Die Staatsanwaltschaft Köln selbst hatte dem Bericht in der „Süddeutschen“ zufolge eine Anklage gegen Olearius noch nicht bestätigt. Es gebe zwar eine Anklage in einem „medienträchtigen“ Fall, so die Behörde, der Betroffene sei aber noch nicht informiert.

Olearius‘ Anwälte: Anklage wäre rechtswidrig

Das sehen auch Olearius‘ Anwälte Klaus Landry und Ingo Flore laut „Abendblatt“ so: Eine Anklage sei ihnen nicht bekannt, sagen sie gegenüber der Zeitung – und gehen zum Gegenangriff über: Sollte die Staatsanwaltschaft tatsächlich bereits Anklage erhoben haben, ohne den Betroffenen zuvor darüber zu informieren, sei dies ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung.

Außerdem wittern die Anwälte dem „Abendblatt“-Bericht zufolge Geheimnisverrat: Wenn ein Medium aus einer Anklageschrift zitieren könne, müsste wohl ein Ermittler oder ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft geplaudert und damit das Steuergeheimnis verraten haben. (mp)

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