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Das Hamburger Amt für Migration hat einen Haftbefehl gegen einen aus Deutschland abgeschobenen und wieder zurückgekehrten Afghanen übersehen (Archivbild).
  • Das Hamburger Amt für Migration hat einen Haftbefehl gegen einen aus Deutschland abgeschobenen und wieder zurückgekehrten Afghanen übersehen (Archivbild).
  • Foto: dpa

Schülerin vergewaltigt: Hamburg übersieht Haftbefehl für abgeschobenen Afghanen

Anstatt ihn verhaften zu lassen, hat das Hamburger Amt für Migration den Haftbefehl gegen einen zunächst abgeschobenen und dann unerlaubt nach Deutschland zurückgekehrten Afghanen übersehen. Die Bundespolizei konnte den Mann noch am gleichen Tag festnehmen – Grund dafür war eine andere Straftat des Mannes.

Es sei ein „individueller Fehler in der Sachbearbeitung“ gemacht worden, sagte ein Sprecher des Hamburger Amts für Migration am Donnerstag.

Hamburg: Haftbefehl von abgeschobenem Afghanen übersehen

Demnach kam der Mann am 9. Februar in die Zentrale Erstaufnahmestelle und wollte erneut Asyl beantragen. Dabei habe die Behörde festgestellt, dass er schon in München einen Asylantrag gestellt hatte und ihn dorthin verwiesen. Die Fahndungsnotierung im Ausländerzentralregister – dort hätte der ausstehende Haftbefehl bemerkt werden können – sei dabei nicht beachtet worden.

24-jähriger Vergewaltiger in Hannover verhaftet

Die Bundespolizei verhaftete den 24-Jährigen noch am selben Tag in Hannover, als er dort ohne Fahrschein erwischt wurde, wie die „Bild“-Zeitung berichtete. Das Amtsgericht München hatte ihn demnach schon 2018 wegen der Vergewaltigung einer 16 Jahre alten Schülerin zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Im August 2019 wurde er vor Ende seiner Haftstrafe nach Kabul ausgeflogen.

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Das Amtsgericht Neuburg an der Donau hatte dem Bericht zufolge anschließend im September 2019 vorsorglich für den Fall seiner Wiedereinreise einen Haftbefehl erlassen. So hätte er in einem solchen Fall zur weiteren Strafvollstreckung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht werden können. (dpa/mp)

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